Gemeinderat Sitzung vom 22.11.2016

Anschaffung Spielgeräte Wirbelwind Walda

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von Spielgeraten für den Kindergarten Wirbelwind im Wert von insgesamt 11.775 €.

Bauanträge

Der Gemeinderat Ehekirchen erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zu folgenden Bauvorhaben:

  • Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstuck Fl.Nr. 296 Gem. Schönesberg.
  • Anbau an eine bestehende landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstuck Fl.Nr. 767 Gem. Dinkelshausen.

Antrag eines Bürgers zum Erlass einer Einbeziehungssatzung im Ortsteil Bonsal

Der Gemeinderat beschließt, in Bonsal ein Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung zur Ausweisung von 3 Bauplatzen mitzutragen. Sämtliche Kosten hierfür müssen vom Antragsteller getragen werden.

Neuerlass einer Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung

Nachdem die derzeit gültige Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung zum 31.12.2016 ausläuft, musste eine neue Satzung erlassen werden. Im Wesentlichen ergaben sich hierbei keine Änderungen.

Grundlage der neuen Satzung ist die aktuelle Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Die Satzung wird an der Amtstafel bekannt gemacht und ist dann auch jederzeit in der Verwaltung einsehbar bzw. auf unserer Homepage abrufbar. Die neue Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Beschluss zum Informationsprogramm für die mittelfristige Finanzplanung 2017/2021:

Zuwendung nach Art. 2 Abs. 1 BayGVFG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinde

Die Regierung von Oberbayern führt jedes Jahr eine Umfrage zu Maßnahmen durch, die nach Art. 2 Abs. 1 BayGVFG gefordert werden können. Die Gemeinde Ehekirchen meldet denselben Maßnahmenkatalog wie letztes Jahr:

Maßnahme                                          Geschätzte Gesamtkosten: Ausbaujahr
Neubau Radweg zwischen Ehekirchen und Klingsmoos 0,450 Mio. € 2018
Ausbau der Ortsverbindungsstraße zwischen Ehekirchen und Ambach 0,120 Mio. € 2017
Radweg Ehekirchen – Buch – Illdorf 0,500 Mio. € 2018 u.2019
Radweg Hollenbach – ST 2035 0,100 Mio. € 2017
Radweg Fernmittenhausen – ST 2035 0,300 Mio. € 2019
Ausbau der Kreisbetreuungsstraße Schönesberg – Ried – Klingsmoos 0,550 Mio. € 2018 u. 2019
Radweg Seiboldsdorf – Dinkelshausen (bis Kreisstraße ND 12 Ehekirchen – Klingsmoos) 0,200 Mio. € 2019

 Aufnahme eines Darlehens

Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt eine Kreditaufnahme über 750.000 € für den Erwerb von Grundstücken. Im Haushalt 2016 war ursprünglich eine Kreditaufnahme von 1,5 Mio € für Gründerwerbe geplant gewesen.

Neue Abwassersatzung 2017

  • Ein Hinweis an alle Landwirte und sonstige Abnehmer großer Wassermengen, die nicht dem Kanal zugeführt werden, sondern z.B. zum Spritzen auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden:
  • Sie haben die Möglichkeit an der Stelle einen geeichten und verplombten Wasserzahler einzubauen und der Gemeinde Ehekirchen dem Kanal nicht zugeführtes Wasser nachzuweisen!!
  • Der Einbau von Wasserzahlern ist nicht Aufgabe des Wasserzweckverbands Burgheim! Sanitär- oder Heizungsbaufirmen können dies durchfuhren!

Meldepflicht von Eigengewinnungsanlagen (Brunnen!), die dieses Wasser dem gemeindlichen Kanal zufuhren.

Gebührenbeispielsberechnung:

Haushalt mit 5 Personen (Papa, Mama, Tochter, Sohn und Opa) alt:

alt:  5 x 51,50 €/Person = 257,50 € im Jahr (51,50 €/Person = Mittelwert aus 38 und 65 €)

neu175 m3 x 1,34 €/ m³ = 234,50 € im Jahr (d = Wasserverbrauch pro Jahr und Person ca. 35 m³)

  • Beiträge

Nochmal der Hinweis, dass die neuen Beitragssätze nur einschlägig sind für Personen, die neuen Wohnraum schaffen! Für alle bestehenden Gebäude ist der Herstellungsbeitrag in der Regel schon abgerechnet!!