Leitlinien für Bauwägen

Leitlinien für Bauwägen, Buden und Hütten als Jugendtreffpunkte im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Stand Mai 2018

Buden, Hütten und Bauwägen sind im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen weit verbreitet. In fast jeder Gemeinde gibt es mindestens einen Bauwagen, in dem sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihrer Freizeit treffen. Voraussetzung für den Betrieb eines Bauwagens ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere zur Einhaltung der nachfolgenden Rahmenbedingungen. Der Bauwagen dient als Treffpunkt Jugendlicher und junger Erwachsener. Volljährige Ansprechpartner werden schriftlich der Gemeinde gemeldet und jährlich aktualisiert. Die Ansprechpartner gelten als Betreiber des Bauwagens und haben das Hausrecht inne. Die Betreiber der Bauwägen stellen eine Hausordnung auf, hängen diese gut sichtbar im Bauwagen aus und achten auf deren Einhaltung. Die Hausordnung hat insbesondere auch sicherzustellen, dass die Maßgaben dieser Leitlinie von den Besuchern des Bauwagens eingehalten werden. Das aktuelle Jugendschutzgesetz wird gut sichtbar im Bauwagen aufgehängt und eingehalten. Bei der Mediennutzung sind die Altersfreigaben der USK und FSK einzuhalten. Die Ausgabe alkoholhaltiger Getränke erfolgt ausschließlich durch volljährige Personen. Der Bauwagen und die Außenanlagen sind von den Jugendlichen sauber zu halten. Abfälle sind zu vermeiden bzw. umweltgerecht zu entsorgen.

Hausordnung

Leitlinien Bauwägen

Formular Ansprechpartner, Anlage 1

Jugenschutzgesetz, Anlage 2