Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Besucher dieser Webseite,
als Bürgermeister der Gemeinde Ehekirchen begrüße ich Sie recht herzlich. Ich freue mich über Ihren Online-Besuch auf unserer Gemeindeseite. Sie finden hier Interessantes und Wissenswertes über unsere Gemeinde, unsere Vereine, unser kulturelles und soziales Leben.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Gamisch, 1. Bürgermeister
Aktuelles aus der Gemeinde

Ab 1. Mai neue gesetzliche Vorgaben zum Passbild!
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dürfen ab 01. Mai 2025 ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für die neuen hoheitlichen Dokumente genutzt werden. Hierzu stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Die Gemeinde Ehekirchen bekommt von der Bundesdruckerei ein Bildaufnahmesystem mit dem Namen PointID zur Verfügung gestellt. Das digitale weiterlesen…

Stellenanzeige
Die Gemeinde Ehekirchen (ca. 4.000 Einwohner),Landkreis Neuburg-Schrobenhausen,sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt2 Angestellte für das Bürgerbüro (m/w/d)in Teil-/Vollzeit (mind. 20 Wochenstunden) Ihre Aufgabenschwerpunkte:

Vorankündigung: Änderung der Vorfahrt!
Im Gemeindeteil Walda wird – voraussichtlich ab Mitte April 2025 – die Verkehrsführung geändert. Von da an werden Verkehrsbeteiligte von Schainbach kommend sowie von Ehekirchen kommend am Kirchplatz in Walda (siehe Darstellung) vorfahrtsberechtigt sein: Verkehrsteilnehmer von Pöttmes herkommend müssen die Vorfahrt zukünftig achten!Hintergrund der abknickenden Vorfahrtsstraße und Änderung der Beschilderung ist, das Gefahrenpotenzial für Krippen- weiterlesen…

Aufstellen der Maibäume
Am 1. Mai 2025 werden wieder in vielen Ortsteilen unserer Gemeinde prächtig, geschmückte Maibäume aufgestellt. Damit der Versicherungsschutz für die Helfer beim Maibaumaufstellen bzw. Maibaumumlegen besteht, muss der Verein oder die Organisation im offiziellen Auftrag der Gemeinde tätig werden. Darum bitten wir alle Vereine und Organisationen, die einen Maibaum aufstellen bzw. umlegen, sich bis spätestens weiterlesen…

Zurückschneiden von Hecken oder Büschen
In der Zeit vom 01. März bis 30. September ist es nicht erlaubt Hecken und Gebüsch zu roden, abzuschneiden, zurückzuschneiden oder abzubrennen. Durch dieses Verbot sollen wertvolle Wohnräume und Brutstätten für verschiedene Kleinlebewesen geschützt werden. So sind zum Beispiel viele heimische Vögel auf dichtes Gebüsch angewiesen, um ungestört nisten und brüten zu können. Verstöße gegen weiterlesen…