Gemäß der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen haben die Grabnutzungsberechtigten das Grabdenkmal in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Die Gemeinden müssen deshalb auf ihren Friedhöfen die Grabdenkmäler regelmäßig auf ihre Standfestigkeit überprüfen lassen, um etwaige Unfallgefahren für Friedhofsbesucher auszuschließen.
Eine Überprüfung der Grabdenkmäler auf den Friedhöfen der Gemeinde Ehekirchen findet voraussichtlich vom 29.04. – 03.05.2024 durch die Firma „Grabmalprüfung Becker & Weißbach GbR“, statt.