Breitbandversorgung

Ehekirchen, Dezember 2025

Allgemeines zum Einstieg in das Förderverfahren des Breitbandausbaus

  • Branchendialog

Im Vorfeld einer Fördermaßnahme soll durch einen sogenannten Branchendialog das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial einer Kommune gemeinsam mit der Branche ausgelotet werden. Der Dialog ist daher grundsätzlich vor dem Markterkundungsverfahren (MEV) durchzuführen.

Um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung zu erreichen und Fördermittel gezielt einzusetzen, kommt es hierbei auf das sinnvolle Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau an. Dieser kommunale Branchendialog stellt ein geeignetes Mittel dar, um den Austausch einer Kommune mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen zu möglichen eigenwirtschaftlichen Ausbaumöglichkeiten voranzubringen.

Der Zeitraum der Veröffentlichung des Branchendialogs war von 17. April 2023 bis 9. Juni 2023.

  • Markterkundungsverfahren (MEV)

Vor der Beantragung von Fördermitteln muss der Antragsteller ebenso eine Markterkundung durchführen, um die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten drei Jahre abzufragen und sicherzustellen, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender Infrastruktur führt. Für diejenigen Bereiche, für die kein potentieller Anbieter innerhalb der in der Markterkundung genannten Frist eine Ausbauabsicht bekundet hat, kann der Antragsteller davon ausgehen, dass die notwendigen Investitionen nicht ohne öffentliche Förderung getätigt werden.

Der Gemeinderat Ehekirchen beschloss in seiner Sitzung vom 15.03.2022, die kombinierte Markterkundung zu starten.

Also hat die Gemeinde Ehekirchen vom 4. August 2023 bis zum 29. September 2023 ein Markterkundungsverfahren für den weiteren Glasfaserausbau im Gemeindegebiet durchgeführt. Im Rahmen dieser Abfrage wurden Netzanbieter aufgefordert, Ihre Ausbauabsichten für die nächsten drei Jahre mitzuteilen.

Lt. Markterkundungsrückmeldung waren bis dato bereits 492 Adressen mit FTTB versorgt und somit mit einer Gigabitversorgung ausgestattet.

Die GlasfaserPlus GmbH hatte mitgeteilt, dass sie den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für den Kernort Ehekirchen durchführen will.

Das Gebiet „Kernort Ehekirchen“ sollte somit eigenwirtschaftlich ausgebaut und nicht mit in das Förderprogramm aufgenommen werden.

Darüber hinaus verblieben bis dato noch ca. 570 Adressen, für die keine Ausbauabsichten bis 2026 angemeldet wurden.

Für die Bereiche, in denen kein Glasfaserausbau vorhanden ist bzw. in denen auch kein eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt wurde (ca. 570 Adressen), konnte ein Antrag zum geförderten Netzausbau gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (kurz: Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0) gestellt werden unter https://gigabit-projekttraeger.de/.

Zur Feststellung der Förderwürdigkeit der angemeldeten Gebiete prüft die zuständige Bewilligungsbehörde alle eingereichten Anträge auf folgende Kriterien:

  1. „Nachholbedarf“: Anteil sog. Weißer Flecken (Datenrate von max. 30 Mbit/s)
  2. „Synergienutzung“: Netzausbau ist bereits durchgeführt oder verbindlich angekündigt und es verbleiben jedoch unterversorgt kleinere Restgebiete
  3. „Digitale Teilhabe am ländlichen Raum“: Einwohnerdichte
  4. „Interkommunale gemeindeübergreifende Zusammenarbeit“

Der Fördersatz beträgt 90% (50% Bundesförderung, 40% Landesförderung).

Die Gemeinde Ehekirchen wäre dann, wenn alles abgeschlossen ist, vollflächig mit Glasfaser (>= 1 Gbit/s) versorgt.

Da es der Gemeinde Ehekirchen wichtig ist, (wirtschaftliche) Lücken zu schließen sowie auch den Firmen und Betrieben in der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, schnelleres Internet zu erhalten, hat der Gemeinderat Ehekirchen in seiner Sitzung vom 10.10.2023 beschlossen, dass mit der Einreichung eines Förderantrages zum Netzausbau gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (kurz: Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0) Einverständnis besteht.