Gemeinderat – Sitzung vom 25.10.2016

 Neues aus dem Gemeinderat Ehekirchen – Sitzung vom 25.10.2016

 Neubau der Kläranlage in Ehekirchen

Herr Steinbacher vom Ingenieurbüro Steinbacher (Neusäß) präsentierte dem Rat das Ergebnis der Untersuchung, in welchen Ausbaustufen die neue Kläranlage am wirtschaftlichsten realisiert werden kann. Unterm Strich ist der sofortige Vollausbau auf 4.750 Einwohnerwerte die deutlich wirtschaftlichste Vorgehensweise.

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Hierbei sind mögliche Preissteigerungen noch gar nicht berücksichtigt. Das ein Anschluss der Ortsteile an die neue Kläranlage stattfindet, da dies ebenso deutlich günstiger ist, als die einzelnen Ortsteilkläranlagen und bestehende Oxydationsteiche nach Ablauf der hierfür notwendigen wasserrechtlichen Genehmigungen auf den vom Wasserwirtschaftsamt geforderten aktuellen Stand zu bringen, ist in der Vergangenheit bereits ausführlich untersucht worden. Aus diesem Grund kommt die Basisvariante (vgl. Tabelle) für 3.000 Einwohnerwerte nicht in die Auswahl. Weiter erläuterte Herr Steinbacher, dass im Zuge der Anschluss der Ortsteile es unumgänglich sein wird, auch die Kanalnetze der Ortsteile zu betrachten und entsprechend zu sanieren. Der Gemeinderat beschließt schließlich, wie auch vom Wasserwirtschaftsamt gefordert, die Planungen für den sofortigen Vollausbau jetzt zeitnah anzugehen.

Noch in diesem Jahr wird zu diesem Thema eine große Bürgerversammlung stattfinden, in dem u.a. der Neubau der Kläranlage mit den dazugehörigen Anschlüssen der Ortsteile entsprechend vorgestellt wird.

 

Neue Entwässerungssatzung (EWS) für die Gemeinde Ehekirchen

Um die dringend notwendigen Maßnahmen in der Gemeinde Ehekirchen verträglich umsetzen zu können, war eine Satzungseinheit aller Ortsteile Ehekirchens unabdingbar. Sowohl der Bayerische Gemeindetag, die Rechtsaufsichtbehörden, als auch die bisher bei uns tätigen Ingenieurbüros gaben dringend diese Empfehlung ab. Alle umliegenden Gemeinden haben diese Solidargemeinschaft aller Bürger einer Gemeinde bereits seit Jahren bzw. Jahrzehnten praktiziert und umgesetzt. Bisher gab es in der Gemeinde Ehekirchen 10 Abwassereinrichtungen mit jeweils eigenständigen Satzungen (10 Entwässerungssatzungen) und hierzu nochmal jeweils eine eigenständige Beitrags- und Gebührensatzung. Insgesamt also 20 Abwassersatzungen mit jeweils unterschiedlichen Beiträgen und Gebühren. Der Gemeinderat Ehekirchen hat nun eine Satzungseinheit durch den Erlass der neuen Entwässerungssatzung geschaffen. Hierdurch ergeben sich für die Bürger der Gemeinde Ehekirchen derzeit im Wesentlichen keine Veränderungen. Die Satzung wird jetzt an der Amtstafel entsprechend bekannt gemacht. Auch wird diese Thematik in der bereits im vorigen Punkt erwähnten Bürgerversammlung erläutert.

 

Neue  Beitrags- und Gebührensatzung für die Gemeinde Ehekirchen

Im Zuge der Satzungseinheit musste auch eine neue Beitrags- und Gebührensatzung erlassen werden. Da der Kalkulationszeitraum für die Beiträge und Gebühren auch abgelaufen war, mussten diese neu kalkuliert werden. Im Zuge des Neuerlasses wird jetzt in der Gemeinde Ehekirchen wieder für die Gebühren vom Personenmaßstab auf den Frischwassermaßstab umgestellt. Dieser wurde bereits bis 1997 in der Gemeinde Ehekirchen angewandt. Diese Umstellung wird seit längerer Zeit durch die Rechtsaufsichten gefordert und ebenso durch den Bayerischen Gemeindetag dringend angeraten. Dies bedeutet, dass nicht mehr maßgeblich ist, wie viele Personen im Haushalt leben, sondern es wird auf den tatsächlichen Verbrauch der Haushalte abgestellt. Die Angaben hierzu werden dann entsprechend vom Wasserzweckverband erhoben. Die Menge an Frischwasser, die einem Haushalt zugeführt wird, wird dann also als Abwasser verrechnet. Es besteht die Möglichkeit über geeichte und verplombte Wasserzähler nachzuweisen, dass weniger Wasser dem Kanal zugeführt wurde z.B. für Gartenwasser etc. Falls Eigengewinnungsanlagen (Brunnen) betrieben werden und hieraus Wasser dem Kanal zugeführt werden, werden pauschal 15 m3 Abwasser zusätzlich pro Jahr und Einwohner in dem jeweiligen Haushalt abgerechnet. Es steht hier den Betreibern auch frei nachzuweisen, dass weniger Abwasser zugeführt wird, wiederum durch geeichte und verplombte Wasserzähler. Für Großvieheinheiten werden jeweils 20 m3 Abwasser in Abzug gebracht. Für die meisten Haushalte werden sich finanziell keine großen Auswirkungen ergeben. Die errechnete Gebühr liegt auch deutlich unter denen unserer Nachbargemeinden. Die neu kalkulierten Beiträge haben für bestehende Gebäude sowieso keine Auswirkung, da der Beitrag aus dieser Satzung nur fällig wird, wenn ein Gebäude neu errichtet, vorhandene Gebäude erweitert werden oder eine Grundstücksfläche bebaubar wird (z. B. im Zuge einer Ortsabrundungssatzung von einer Außenbereichsfläche zu einer Innenbereichsfläche).

Die neuen Beiträge und Gebühren schauen demnach folgendermaßen aus:

Abwassergebühr:                                                 1,34 €/m3                     (alt:    38 – 65 €/Person)

Beitrag für Geschossfläche:                               9,47 €/m²                (alt:    5,20 – 9,70 €/m2)

 Beitrag für Grundstücksfläche:                         0,77 €/m²                (alt:    1,0 – 1,80 €/m2)

(je nach Zugehörigkeit zu einer der 10 Satzungen)

 

Beispielrechnung:

Haushalt mit 5 Personen (Papa, Mama, Tochter, Sohn und Opa)

alt:

5 x 51,50 €/Person =       257,50 € im Jahr               (51,5 €/Person = Mittelwert aus 38 und 65 €)

neu:

175 m3 x 1,34 €/ m3 =      234,50 € im Jahr   (ø Wasserverbrauch Pro Jahr und Person in etwa 35 m3)

Auch das Thema „Neue Beitrags- und Gebührensatzung“ wird in der bereits angesprochenen großen Bürgerversammlung besprochen werden.

 

Bebauungsplan Nr. 24 „Bei der Probmühle“ in  Ehekirchen

In der Gemeinderatssitzung wurde die im Rahmen der nochmaligen, diesmal verkürzten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger eingegangenen Stellungnahmen ausführlich behandelt und abgewogen. Im Anschluss wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Nachdem jetzt auch die hierzu notwendige Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt genehmigt wurde, kann die Satzung jetzt rechtskräftig ausgefertigt werden und dann natürlich auch auf unserer Homepage bzw. im Rathaus eingesehen werden.

Die archäologischen Arbeiten sind mittlerweile auch abgeschlossen, so dass in nächster Zeit hier die Erschließungsarbeiten beginnen werden.

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Erteilung eines Straßennamens für die Erschließungsstraße im Baugebiet „Bei der Probmühle“ in Ehekirchen

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Straße, wie vom Historischen Verein Ehekirchen vorgeschlagen den Namen „Rothanger“ tragen wird.

 

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans „Aufhebung der Konzentrationsfläche für Windkraft“

Der Gemeinderat Ehekirchen fasste den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans „Aufhebung der Konzentrationsfläche für Windkraft“.

 

Ortsabrundungssatzung Schönesberg

Nachdem die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, konnten die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen werden.

Im Anschluss wurde der entsprechende Satzungsbeschluss gefasst. Die Satzung wird jetzt ausgefertigt  und wie üblich an der Amtstafel bekannt gemacht.

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