Bau- und Umweltausschuss Ehekirchen vom 07.09.2020

Neugestaltung Friedhof Walda:

Die Kirchenverwaltung stellte dem Bauausschuss nochmals seine Vorstellungen zur Umgestaltung des Friedhofs vor. Im Wesentlichen wird zur ursprünglich angedachten Umgestaltung nichts geändert. Die zwei Sträucherreihen in der Mitte des Friedhofs werden entfernt und durch weniger Hecken einreihig ersetzt. Die Fläche soll dann vom Niveau angeglichen werden und ein Abschluss zu den Gräbern gesetzt werden (Dielen oder Granitzeile). Sämtliche Arbeiten werden von der Dorfgemeinschaft erledigt, soweit dies möglich ist. Das Material wird durch die Gemeinde erstattet. Die Hecken dürfen allerdings nur vom 01.09. – 28.02. entfernt werden.

Zu folgenden Bauanträgen/Bauvoranfragen erteilte der Bauausschuss sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:

  • Bauvoranfrage für die Aufstockung einer Garage für eine zweite Wohneinheit in Holzkirchen (Kirchbergstraße), Fl.-Nr. 847/1 Gemarkung Buch.
  • Bauantrag zum Neubau einer Catering- und Eventküche mit Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Wallertshofen, Gewerbepark 10, Fl.-Nr. 934/38 (Teilfläche) Gemarkung Ehekirchen.
  • Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Ambach, Fl.-Nr. 51, Weiherstraße. Bauantrag im Freistellungsverfahren (vollständige Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans) wurde dem Bauausschuss zur Kenntnis gegeben:
  • Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung eines Wohnhauses in Ehekirchen, Fl.-Nr. 926/5, Rothanger.

Pachtanfrage Fl.-Nr. 94/17 Gemarkung Ambach wegen Hühnerhaltung und Gemüsegarten: Ein Anlieger stellte bei der Gemeinde den Antrag, eine kleine Fläche für Hühnerhaltung zu pachten. Da diese Fläche derzeit als Abstellfläche für die Jagdgenossenschaft und als Zufahrt dient, konnte der Antrag nicht befürwortet werden.

Einbeziehungssatzung Nr. 19 „Am Laich Mitte“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB der Gemeinde Königsmoos: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: Gegen die Planungen der Gemeinde Königsmoos wurden keine Einwände erhoben.