Gemeinderats-Sitzung vom 08.09.2020

Radweg Hollenbach – Nähermittenhausen – Vorstellung der Vorplanung:

Herr Raven vom Büro Wipflerplan (PAF) stellte den Räten die Vorplanungen für die Radwegverbindung von Hollenbach nach Nähermittenhausen vor. Die endgültige Trasse und Querung der Staatsstraße 2035 (Hollenbacher Kreuzung) wird, nachdem der Bauausschuss dieses nochmal vor Ort in Augenschein genommen hat, in einer der nächsten Sitzungen beschlossen. Auch wird dann festgelegt, ob der Radweg nur mit den förderfähigen 2,50 m ausgebaut oder auf 3 m erweitert wird, damit auch die Landwirtschaft den Weg als Anwandweg nutzen kann. Dies müsste dann jedoch auf Kosten der Gemeinde erfolgen.

Projekt Bodenständig – Information zum Sachstand durch Herrn Schmitt H+S (Freising):

Herr Schmitt stellte den Räten den derzeitigen Sachstand im Projekt vor. Bereits jetzt sind laut Schmitt 21 raue Mulden/grassed waterways, 15 Weg- und Straßendämme und 3 Erdbecken denkbar. Wobei er nochmals herausstellte, dass boden:ständig für alle Beteiligten (Bauern, Eigentümer, Gemeinde, Staat) freiwillig ist. Umgekehrt bedeutet das, dass es nur mit Freiwilligen geht, die sich engagieren (auch mit Fläche), wobei man nicht auf den Langsamsten warten kann. Es gibt kein einheitliches Ausbauziel und keine Idealplanung: Gemacht wird (innerhalb einer weiten Spanne und soweit wirtschaftlich vertretbar), was die Bürger für ihren Ort wollen und dort realisierbar ist. Im Oktober werden nun einige Infoveranstaltungen vor Ort durchgeführt, um alle mit ins Boot zu nehmen.

1. Änderung der Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung (VS-EWS) – Satzungsbeschluss:

Wie bereits angekündigt wird die Gemeinde Ehekirchen noch in 2020 einen 2. Abschlag auf die Verbesserungsbeiträge zum Neubau der Kläranlage Ehekirchen erheben. Hierzu war die entsprechende Satzungsänderung notwendig. Die notwendige Bekanntmachung zu den Verfahren erfolgen wie vorgeschrieben an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen. Für den zweiten Abschlag werden folgende Beträge fällig: Je qm-Geschossfläche: 2,13 €/qm Je qm-Grundstücksfläche: 0,17 €/qm

 Ökologische Gewässerentwicklung und Wiesenbrüterschutz am Graben 222a Fl.-Nr. 312 Gemarkung Hollenbach – Stellungnahme der Gemeinde:

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen will im Zuge des Wiesenbrüterschutzes und der ökologischen Gewässerentwicklung Intensivgrünland bei Hollenbach umgestalten. Die Gemeinde Ehekirchen muss hierzu ihre Stellungnahme abgeben. Der Gemeinderat Ehekirchen erhob gegen die Planungen keine Einwände. Das Gremium möchte jedoch sichergestellt wissen, dass sämtliche Nachbarn beteiligt werden und dass negative Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken in jedem Fall ausgeschlossen sein müssen.

Antrag von Paul Utz (Gemeinderat und Umweltreferent) wegen Umsetzung der Begrünung von Privatflächen und Freiflächen zur Vermeidung von „Schotter- oder Steingärten“ aus Gründen der Ortsgestaltung:

Herr GR Utz führte aus, dass dieser Antrag eine Diskussion eröffnen soll, wie zukünftig mit zu bebauenden Flächen umgegangen werden soll, aber auch schon für das anstehende Baugebiet „Am Hohen Weg“ bei einem entsprechenden Beschluss zur Anwendung kommen könnte. Der Gemeinderat war überwiegend der Auffassung, dass dieses Thema weiterverfolgt werden sollte. Keine Entscheidung wurde getroffen, dass man hier auch schon ordnungsrechtlich tätig werden möchte. Entsprechend weitgehende Informationen zu dem Thema für Bauherren und Bürger steht der Gemeinderat in jedem Fall positiv gegenüber.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz – Kath. Kirchenstiftung St. Quirinus Hollenbach – Fensterläden Pfarrhaus: Stellungnahme der Gemeinde Ehekirchen:

Die Kirchenstiftung St. Quirinus Hollenbach möchte am Pfarrhaus die Fensterläden neu streichen und reparieren. Hierzu wurde der erforderlichen Erlaubnis zugestimmt.

Bebauungsplan Nr. 32 „Erweiterung Baugebiet Schützenstraße“ der Gemeinde Ehekirchen und Ortsabrundungssatzung „Ambach-Nord“ der Gemeinde Ehekirchen:

Die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligungen und Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange wurden jetzt abgeschlossen und der Gemeinderat konnte in seiner Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen jeweils behandeln und entsprechend abwägen. Im Anschluss an die Abwägungsbeschlüsse, konnten die jeweiligen Satzungen entsprechend beschlossen werden. Die notwendigen Bekanntmachungen zu den Verfahren erfolgen wie vorgeschrieben an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.