Borkenkäferbekämpfung durch Verbrennen des befallenen Holzmaterials im Wald
Vielerorts wird derzeit Bauschholz oder vom Borkenkäfer befallenes Holz verbrannt. Dazu gilt es zu beachten, das Feuer im Freien nur entzündet werden, wenn für die Umgebung keine Brandgefahr entstehen kann (§ 3 VVB). Zur Vermeidung von Fehlalarm, rechtzeitig die Gemeinde über die geplante Verbrennungsaktion informieren. Mit Angabe von Ort (Fl-Nr., Gemarkung), Zeit und Grundtstückeigentümer. Bei weiterlesen…
