Gewerbesteuerzahlungen

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Diese gilt immer vom 01.01. – 31.12. eines jeden Jahres.

Bisher war der Hebesatz auf 310 % festgesetzt.

Ab 2023 wird der Hebesatz nun auf 330 % erhöht.

Die erste und zweite Rate der Gewerbesteuer wurden noch mit 310 % abgerechnet, da hier die Genehmigung zur Haushaltssatzung noch nicht vorlag. Mit der dritten Rate am 15.08.2023 wird nun der Betrag mit dem Hebesatz von 330 % abgerechnet. Außerdem entsteht mit dieser Rate einmalig die Richtigstellung der ersten beiden Raten auf 330 %. Die neuen Bescheide über die Gewerbesteuer werden in den nächsten Tagen an Sie versendet.