Gemeinderats-Sitzung vom 05.09.2017

Bericht über die Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2014 Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss die Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2014 geprüft hat, nahmen Bürgermeister Günter Gamisch und Kämmerer Franz Habersetzer Stellung zu aufgekommenen Fragen und klärten noch offenen Punkte. Anschließend erfolgte die Feststellung der Jahresrechnung 2014 und die Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014.

Städtebauliche Verträge mit Bauwerbern

Bei Grundstücken, die im Außenbereich liegen und durch ein Bauleitverfahren Baurecht erlangen, wird die Gemeinde Ehekirchen zukünftig vor dem Satzungsbeschluss der von Bürgern beantragten Bauleitverfahren (Bebauungspläne oder Einbeziehungssatzungen) eine städtebauliche Vereinbarung nach § 11 BauGB mit den jeweiligen Bauwerbern abschließen. In der Vereinbarung wird festgelegt, dass diese Bauwerber die Kosten für den Anschluss (sogenannter überlanger Hausanschluss) an die öffentliche Abwasseranlage (einschließlich des öffentlichen Grundstücksanschlüsse) zu tragen haben. Weiter fällt der Herstellungsbeitrag gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung an.

Bebauungsplan Nr. 26 „Bonsal-Nord“ in Bonsal: Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Ehekirchen hat alle notwendigen Beschlüsse zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung von Bauflächen in Bonsal gefasst (Aufstellungs-und Billigungsbeschluss, sowie Beschluss über Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange). Die Bekanntmachung des Verfahrens erfolgt an den gemeindlichen Amtstafeln und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.

Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung

Wie bereits in den vergangenen Bürgerversammlungen angekündigt, hat der Gemeinderat Ehekirchen nun in seiner Sitzung vom 05.09.2017 den Grundsatzbeschluss gefasst, eine Straßenausbaubeitragssatzung mit wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen einzuführen. Die Gemeinde Ehekirchen wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde aufgefordert, die Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen. Ohne die umgehende Einführung wird eine rechtsaufsichtliche Haushaltsgenehmigung nicht mehr in Aussicht gestellt. Bei einer Besprechung im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wurde klargestellt, dass ein weitgehender Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht länger vertretbar ist. Wenn vorhandene Straßen umgebaut, erweitert oder erneuert werden, wird die Gemeinde Ehekirchen mit der Satzung zur teilweisen Finanzierung auf Straßenausbaubeitäge zurückgreifen. Bei den wiederkehrenden Beiträgen werden alle jährlichen Aufwendungen für die Erneuerung, die Erweiterung oder den Umbau von Straßen auf alle Grundstücke in einem bestimmten Abrechnungsgebiet der Gemeinde umgelegt. Über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sollen die Lasten gleichmäßig und gerechter verteilt werden. Die Kosten werden so auf viele Schultern verteilt und sind für den einzelnen Beitragszahler weniger belastend. Einmalige Straßenausbaubeiträge würde bedeuten, dass nur die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an der zu erneuernden Straße liegen, für deren Verbesserung aufkommen. Die Gemeinde Ehekirchen muss bis zum 01.12.2017 die Ablaufplanung, das Konzept und die weiteren Schritte beschließen. Sobald genügend Grundlageninformationen vorliegen, wird die Gemeinde zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung einladen.

Abwasserbeseitigung in Walda, Schainbach und Ried – notwendige Absetzbecken

Derzeit wird das Wasserrecht für die Ortsteile Walda, Schainbach und Ried neu erstellt. In den Ortsteilen Walda und Schainbach sind Absetzbecken erforderlich, weil von den landwirtschaftlichen Hofflächen, die im Wesentlichen versiegelt sind, zum Teil deutlich zu viele Feinstoffe (Sand, Humus, usw.) eingeleitet werden. Das Wasserwirtschaftsamt fordert, diese Stoffe vor der Zuleitung in den Mühlbach, den Unteren Mühlbach und den Reutfleckgraben entsprechend mittels Absetzbecken rückzuhalten bzw. zu entfernen. Ohne diese Maßnahme wird keine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Der Gemeinderat hat beschlossen, zunächst eine Informationsveranstaltung mit den Fachleuten in den betroffenen Ortsteilen durchzuführen.

Sanierungsbedürftige Brücken bei Ried und Seiboldsdorf

Der Gemeinderat hat bezüglich der Brücken beschlossen, die Sanierungsmaßnahmen in Absprache mit der Gemeinde Königsmoos durchzuführen. Es wird ein Planungsbüro beauftragt und natürlich werden auch die vorgebrachten Anregungen der Bürger geprüft. Das Sanierungskonzept der Brücken wird zur gegebenen Zeit in einer Gemeinderatssitzung vorgestellt bzw. wird die weitere Vorgehensweise beschlossen.

Bauleitplanverfahren anderer Gemeinden

 Der Gemeinderat Ehekirchen erhebt keine Einwendungen gegen folgende Planungen der umliegenden Gemeinden und Städte:

  • Markt Burgheim: Bebauungsplan Nr. 31 „Solarpark Burgheim II“: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
  • Markt Burgheim: Bebauungsplanänderung mit Erweiterung und Teilaufhebung „GE Burgheim West“, 11. Änderung vom Flächennutzungsplan des Markt Burgheims: Beteiligung der Bürger und Trägeröffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
  • Stadt Rain: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Rain: Mitteilung über die erneute, verkürzte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V.m § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB.
  • Gemeinde Oberhausen: Aufhebungssatzung mit Begründung für den Bebauungsplan „Am Lohwald-Ost II“, 1. Änderung und Erweiterung mit Begründung im Gemeindeteil Sinning: Verfahren nach § 13 BauGB, Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V.m § 4 Abs. 2 BauGB.
  • Gemeinde Oberhausen: Bebauungsplan Nr. 24 „Hüllacker“ im Gemeindeteil Unterhausen: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Zuschuss Schotterwegegeld 2017

Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt, dass das Schotterwegegeld 2017 an die Jagdgenossenschaften ausbezahlt wird, die den Nachweis (Rechnung) für Kies, Schotter etc. bei der Gemeinde Ehekirchen vorlegen. Bei den übrigen Jagdgenossenschaften ist ein Nachweis oder ein künftiger Verwendungszweck für die Verwendung des Geldes vorzulegen. Nach Vorlage erfolgt