Gemeinderats-Sitzung vom 02.05.2017

Barrierefrei Gemeinde – Aktionswoche  „Zuhause daheim“ des Bayer. Sozialministerium

Im Rahme der Aktionswoche referiert Herr Kutz und Frau Schläfer vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen allgemein über den demographischen Wandel in der Gesellschaft und die dadurch bedingte, notwendige Barrierefreiheit öffentlicher Plätze, Institutionen (Kirchen, Friedhöfe, Rathaus etc.) und auch Nahversorgungsmöglichkeiten. Im Rahmen der Aktionswoche wird der Gemeinderat am 9. Mai 2017 selbst testen, in wie weit Ehekirchen auf diese Anforderungen der Zukunft schon vorbereitet ist bzw. wo evtl. noch Handlungsbedarf besteht. Ziel des Sozialministeriums ist vor allen Dingen die Entscheider vor Ort zu sensibilisieren, um bei zukünftigen Projekten mehr auf Barrierefreiheit zu achten.

  1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ehekirchen und

Bebauungsplan Nr. 25 „Südlich der Hauptstraße II“ in Ehekirchen

hier: Einstellung des Verfahrens

Am 18.11.2016 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan Nr. 25 „Südlich der Hauptstraße II“. Hintergrund war den Umgriff städtebaulich zu regeln. Voraussetzung war aber die Kostentragung durch die Beteiligten. Nachdem die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag vorbereitet hat, war bisher nur ein Beteiligter bereit diesen zu unterzeichnen. Nachdem derzeit nicht absehbar ist, dass es zu einer Einigung kommt, wurde das Verfahren entsprechend eingestellt.

Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Keine Einwände erhebt die Gemeinde Ehekirchen gegen folgende Planungen:

  • Bebauungsplan „Am Waldweg“ in Ballersdorf der Gemeinde Rohrenfels
  • Änderung des Flächennutzungsplans Rohrenfels

 

Zu folgenden Bauanträgen erteilte der Bauausschuss sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:

  • Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in einen Lagerraum, sowie einen Vorbereitungsraum für Lebensmittel auf dem Grundstück Fl.Nr. 277 Gem. Fernmittenhausen
  • Bauantrag auf Nutzungsänderung von Kellerräumen in eine Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr.59/6 Gem. Bonsal