Gemeinderats-Sitzung vom 18.04.2017

Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Ehekirchen

Der Gemeinderat Ehekirchen lehnt es derzeit ab eine Kommunale Verkehrsüberwachung einzuführen. Dies wäre ausschließlich aus Gründen der Sicherheit umgesetzt worden. Im Gemeindegebiet ist aber nichts bekannt, dass sich in letzter Zeit besondere Unfallschwerpunkte herauskristallisiert haben. Falls in Zukunft der Bevölkerung vermehrt Raser an bestimmten Stellen auffallen sollten, wird wie bisher auch schon geschehen, die Polizei hierüber informiert und gebeten an diesen Stellen vermehrt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ehekirchen zur Ausweisung von Gewerbeflächen in Weidorf für eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 81 Gem. Weidorf

und

Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet Weidorf“

Der Gemeinderat Ehekirchen hat alle notwendigen Beschlüsse zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung von Gewerbeflächen in Weidorf gefasst (Aufstellungs- und Billigungsbeschluss, sowie Beschluss über Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange). Hierzu wird jetzt im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert, sowie ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt. Die Bekanntmachung der Verfahren etc. erfolgt an den gemeindlichen Amtstafeln und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.

Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Keine Einwände erhebt die Gemeinde Ehekirchen gegen folgende Planungen:

  • Änderung vom Flächennutzungsplan Markt Burgheim Teilbereiche BG „Am Vohbach“ Burgheim und BG „Schlossbreite“ Straß: Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Bebauungsplan Nr. 28 „Schloßbreite“ Markt Burgheim, OT Straß: Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Bebauungsplan Nr. 29 „Vohbach“ Markt Burgheim: Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Ortsabrundungssatzung „Wagenhofen-Ballersdorfer Straße“ in Wagenhofen (Gde. Rohrenfels): Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
  • Ortsabrundungssatzung „Wagenhofen-Kahlhofweg“ in Wagenhofen (Gde. Rohrenfels): Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Zuschussantrag zur Renovierung der Pfarrkirche Ehekirchen – Natursteintreppe und Bankstrahlheizung

Der Gemeinderat Ehekirchen gewährt einen Zuschuss von 5 % auf die Bausumme, nach Vorlage aller Rechnungen. Die Kostenschätzung der Pfarrkirchenstiftung beläuft sich auf ca. 220.000 €, so dass nach Abzug einiger weniger nicht förderfähiger Maßnahmen ein Zuschuss von voraussichtlich ca. 10.000 -11.000 € ausgezahlt wird.