Probleme bei Starkregenereignissen auf einem gemeindlichen Weg oberhalb der Weinbergsiedlung in Ehekirchen
Der Bauausschuss besichtigt den gemeindlichen Weg FlNr. 786 Gemarkung Ehekirchen. Hier kommt es offensichtlich schon bei kleineren Regenereignissen zu Wasserschäden auf landwirtschaftlichen Flächen. Es soll in Zusammenarbeit mit einem Ingenieur und dem Bauhof versucht werden hier Lösungen zu erarbeiten.
Zu folgenden Bauanträgen erteilte der Bauausschuss sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:
- BA zur Errichtung einer Kälberüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 1 Gemarkung Fernmittenhausen
- BA zur Errichtung eines Einfamilienhauses als Ersatzbau mit Stellplätzen und Abriss des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 88 Gemarkung Weidorf
- BA zur Erneuerung eines bestehenden Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 4/3 Gemarkung Haselbach
- BA zur Errichtung von zwei Dachgauben und eines Quergiebels auf dem Grundstück FlNr. 959/27 Gemarkung Ehekirchen
Zu folgender Bauvoranfrage erteilte der Bauausschuss sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:
- BV zum Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garagen auf dem Grundstück FlNr.518 Gemarkung Buch
Folgende Anträge auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften wurden vom Bauausschuss genehmigt:
- Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Weinberg“ in Ehekirchen zur Errichtung eines Metallzauns auf dem Grundstück FlNr. 788/10 Gemarkung Ehekirchen
- Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Mühlbach“ in Weidorf zur Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück FlNr. 433/3 Gemarkung Weidorf