Zukunftsausblick auf die Verbesserungsbeiträge für den Neubau der Kläranlage und Sanierung der Kanalortsnetze

Zukunftsausblick auf die Verbesserungsbeitrage für den Neubau der Klaranlage und die Sanierung der Kanalortsnetze

Wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind, spätestens doch im Jahr 2020, werden hierfür Beitrage von den Bürgerinnen und Bürger Ehekirchens erhoben werden müssen! Grundlage hierfür wird dann eine Verbesserungsbeitragssatzung sein, die noch zu erlassen sein wird. Die Kosten für diese Baumaßnahmen müssen nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) zum allergrößten Teil auf die Bürger umgelegt werden. Diese Kosten sind derzeit aber noch unbekannt, da hierüber erst nach Vergabe der Bauaufträge bzw. eigentlich erst nach Vorlage der jeweiligen Schlussrechnungen der Gewerke Klarheit herrscht. Schatzungen unseres Ingenieurbüros gehen derzeit von rund 15 Mio € aus. Wenn diese Summe umgelegt werden musste, könnten die Verbesserungsbeiträge folgendermaßen aussehen:

Ein Grundstuck mit einem Gebäude von 300 qm Geschossflache:

Für die Grundstücksflache          800 qm x 1,39 €/qm        =  1.112 €

Für die Geschossflache               300 qm x 17,08 €/qm     =  5.124 €

Summe:                                                                                    =  6.236 €

 Die zukünftige Abwassergebühr wäre dann bei 1,97 €/qm, wenn man davon ausgeht, dass der Gemeinderat die umzulegenden Kosten von 15 Mio € zu 80 % auf Beitrage und zu 20 % auf die Gebühren verteilt. Jeder Burger konnte hier seine Grundstücksgroße und seine Geschossflache einsetzen, um eine Größenordnung für die jeweilige individuelle Belastung zu erhalten. Burger aus Ried und Haselbach wurden bei der Geschossflache nur mit 2,61 € (= 15,25 % von 17,08 €/qm) veranschlagt, da hier nur Niederschlagswasser eingeleitet wird. Wichtig für alle Haselbacher und Rieder Grundeigentümer ist hier, dass auf keinen Fall Überwasser aus den Kleinklaranlagen in die Regenwasserkanale eingeleitet werden darf, da ansonsten rechtlich betrachtet, der Regenwasserkanal zum Schmutzwasserkanal wird und kein Abschlag mehr berücksichtigt werden kann. Die bereits gezahlten Verbesserungsbeiträge der Weidorfer für die bereits erfolgte Kanalbaumaßnahme in Weidorf wird dann als Abschlag verrechnet. Es wird für die Maßnahme in Weidorf somit keine Schlussrechnung mehr erfolgen.