Ukraine Information

Information zu Ukraine Kriegsflüchtlingen vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Für Sie die ersten Schritte:

Vorregistrierung: Die Anmeldung mittels Online-Anmeldeformular ist auf der Homepage www.neuburg-schrobenhausen.de bzw. unter dem Link Ukraine Info´s mit Upload der Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine.

Damit wird die Möglichkeit eröffnet, Leistungen nach dem AsylbLG (insbesondere Krankenvorsorge) zu beziehen; ein Antrag ist hierfür erforderlich. Der Antrag ist auf der Landratsamts-Homepage eingestellt.

In der Folge kann dann der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG gestellt werden. Der Antrag ist ebenfalls auf der Homepage eingestellt.

Sofern bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt, soll dieser mit eingereicht werden, so dass die Erlaubnis für eine Erwerbstätigkeit erteilt werden kann.