Neues aus dem Passamt

Wegfall Kinderreisepass ab 01.01.2024

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 wurde unter anderem von der Bundesregierung festgelegt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird. Das heißt, ab Januar 2024 ist für alle Kinder sobald es ins Ausland geht ein Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich. Die Ausstellungszeit für Personalausweise und Reisepässe liegt derzeit bei ca. 3 Wochen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind noch bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung eines Personalausweises oder Reisepasses:

  • Aktuelles biometrisches Passbild, darf nicht älter als ½ Jahr sein
  • Vorhandenen alten Personalausweis oder Reisepass mitbringen
  • Bei Erstausstellung durch die Gemeinde Ehekirchen zusätzlich: Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Evtl. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Aussiedlerausweis, Registrierschein, Einbürgerungsurkunde)
  • Kinder unter 16 Jahre: Zustimmung von beiden Erziehungsberechtigten (Vordruck unter https://www.ehekirchen.de/service/formulare-und-antraege/ -> Einwohnermeldeamt)
  • Der Antragsteller muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein

Fingerabdrücke sind Pflicht ab 6 Jahren

Unterschrift ist Pflicht ab 10 Jahren

Gebühren Personalausweis:

  • 22,80 € bis 24 Jahre (Laufzeit 6 Jahre)
  • 37,– € ab 24 Jahre (Laufzeit 10 Jahre)
  • 10,– € vorläufiger Personalausweis

Gebühren Reisepass:

  • 37,50 € bis 24 Jahre (Laufzeit 6 Jahre)
  • 70,– € ab 24 Jahre  (Laufzeit 10 Jahre)
  • 32,– € Expresszuschlag (Reisepass ist innerhalb 3 vollen Arbeitstagen da)
  • 26,– € vorläufiger Reisepass (Laufzeit 1 Jahr)

Ein vorläufiger Reisepass darf nur ausgestellt werden, wenn Express nicht mehr möglich ist. Dazu ist ein Nachweis erforderlich, z. B. Flugticket.