Gemeinderats-Sitzung vom 21.01.2020

Bauantrag im Freistellungsverfahren (vollständige Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans) wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben:

  • Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 926/14 Gemarkung Ehekirchen.
  • Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Buch, FlNr. 518/1.

Zu folgenden Bauvoranfragen erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:

  • Bauvoranfrage zum Neubau einer Halle für zwei Firmen im Gewerbegebiet Wallertshofen.

Vorstellung des Projekts „bodenständig“ durch das Büro H+S (Freising) Herrn Schmidt:

Herr Schmidt und Frau Zischka vom Büro H+S (Freising) stellen sich und das Projekt nochmals dem Rat vor. Insbesondere erläuterte Her Schmidt den geplanten Ablauf und die Schwerpunkte der Umsetzung von “Bodenständig“ in der Gemeinde. Für die nächsten Wochen ist hierzu auch eine Infoveranstaltung für die Bevölkerung geplant.

 

Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept – Zustimmung vorläufiger Maßnahmenbeginn:

Bürgermeister Gamisch gibt bekannt, dass am 10.12.2019 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vom Wasserwirtschaftsamt IN für das Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept bei der Gemeinde Ehekirchen eingegangen ist.

Brücke über den Allerbach und über den Dinkelshausener Arrondierungsgraben: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen:

Bürgermeister Gamisch berichtet, dass nach seiner Intervention im Landratsamt doch kein wasserrechtliches Verfahren für den Bau der Behelfsbrücken notwendig wird. Der Baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamts nebst Ergänzungen wird zugestimmt.  Die Behelfsbrücken werden einspurig ausgeführt. Die Ausschreibung soll Anfang Februar 2020 erfolgen. Es ist das Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer einzuholen. Die Grundstücke sind nach der Baustelle wieder in der Ursprungszustand zurückzubauen. Die Entschädigung erfolgt nach den Richtsätzen des BBV.

Brücke Allerbach
Veranschlagte Gesamtkosten laut Schätzung: 305.916,87 €
Zuwendungsfähige Kosten 276.163,36 €
davon voraussichtlich ca. 50 % Zuschuss.

Brücke Dinkelshausener Arrondierungskanal
Veranschlagte Gesamtkosten laut Schätzung: 302.289,75 €
Zuwendungsfähige Kosten 269.094,78 €
davon voraussichtlich ca. 50 % Zuschuss
zusätzlich ca. 15.000 € Kosten je Behelfsbrücke.

Bekanntgabe der in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossenen Vergaben:

In der Gemeinderatssitzung wurden sämtliche Vergaben an Firmen, die seit dem Januar 2019 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurden und deren Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind, öffentlich bekannt gegeben.

Weiher Moosweg in Walda:

Der Bauausschuss beschloss bereits in der Vergangenheit, dass die Uferböschung des Weihers mit etwa 5 m langen Rundbohlen gesichert werden soll. Nach Rücksprache mit Fachleuten des WWA, mit dem Bauhof und Tiefbauspezialisten macht eine solche Maßnahme an der Stelle wenig Sinn, da hier Moormächtigkeiten von mehr als 10 m zu erwarten sind. Die Rundbohlen würden  dann quasi im Moor schwimmen und würden nahezu keinen Halt bieten. Angesichts der doch zu erwartenden hohen Kosten für den Fall der Umsetzung, wurde der Punkt nochmals behandelt und dieser Beschluss zurückgenommen. Der Vorschlag der Fachleute war, das Ufer in den Weiher anzuböschen. Auch diese Maßnahme wird die vorbeiführende Straße nicht dauerhaft sichern. Dies ist auf Grund des sehr schwierigen Untergrunds nur mit einem grundhaften Ausbau und evtl. Sicherung durch z.B. Spundwände zu gewährleisten. Dies würde aber zu erheblichen Kosten  führen. Der Gemeinderat beschloss deswegen, dass der ursprüngliche Beschluss des Bauausschusses aufgehoben wird. Der Weiher  soll jetzt abgelassen werden und der Bauausschuss wird dann nochmals vor Ort die Situation neu bewerten und eine Entscheidung treffen ob und in welchem Umfang der Vorschlag umgesetzt wird, da dann in jedem Fall die Wasserfläche kleiner würde. Auch der defekte „Mönch“ kann dann in Augenschein genommen und entsprechend in Stand gesetzt werden. Selbstverständlich möchte der Gemeinderat hier die direkten Anwohner miteinbinden.

Antrag auf Ausbau der Straßenbeleuchtung in Dinkelshausen und Einleitung des Regenwassers der Straße in ein Privatgrundstück:

Anwohner beantragten aus Sicherheitsgründen den Ausbau der Straßenbeleuchtung in Dinkelshausen, Höhe der Ortsausfahrt Richtung Seiboldsdorf. Weiter bitten die Antragsteller darum, dass von der anliegenden Straße kein Regenwasser in das Privatgrundstück läuft. Der Gemeinderat beschloss, zunächst ein Angebot für die Straßenbeleuchtung einzuholen und dann entsprechend zu entscheiden. Die vorbeilaufende Straße ist eine Kreisstraße, so dass dieser Punkt an den Landkreis weitergegeben werden kann.

  1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Seiboldsdorf-West“ – Abwägungs- und Satzungsbeschluss:

Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 04.11.2019 bis 05.12.2019 die Möglichkeit gegeben, sich zur 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Seiboldsdorf-  West“ in der Fassung vom 10.10.2019 entsprechend zu äußern.   Wesentliche Änderungen ergaben sich hierdurch nicht. Der Gemeinderat konnte somit die notwendigen Abwägungsbeschlüsse und im Anschluss den Satzungsbeschluss fassen. Die erforderlichen Bekanntmachungen erfolgen ortsüblich an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen. Anträge von Bürgern auf Überplanung von Flächen zur Schaffung von Baurecht:

  • Teilfläche aus Fl.Nr. 51 Gemarkung Ambach.
  • Teilfläche aus Fl.Nr. 784 Gemarkung Buch in Holzkirchen.
  • Nr. 1059, 1059/4 u. 1059/5 Gemarkung Ehekirchen.

Sämtliche Planungen werden vom Gemeinderat befürwortet und unterstützt. Es werden hierzu also jetzt entsprechende Städtebauliche Verträge abgeschlossen, vor allen Dingen hinsichtlich der Tragung sämtlicher Kosten durch die Antragsteller. Nach den Scopingterminen im Landratsamt zusammen mit den jeweiligen Planern kann dann richtig in die Planungen und das Verfahren eingestiegen werden.

Aufstellung des Bebauungsplans „Kahlhofweg II“ der Gemeinde Rohrenfels: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:

Die Gemeinde Ehekirchen erhebt keine Einwände gegen die Planungen der Gemeinde Rohrenfels.