Gemeinderat-Sitzung vom 01.10.2019

Zu folgenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:

  • Bauantrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 53 Gemarkung Ehekirchen
  • Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1 Gemarkung Fernmittenhausen

 

Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wagenhofen-Ost“ der Gemeinde Rohrenfels: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Rohrenfels plant ein neues Gewerbegebiet in Wagenhofen, Ortsausgang Richtung Neuburg. Die Gemeinde Ehekirchen erhebt keine Einwendungen gegen die Planungen.

 

Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes BayLPG – Stellungnahme

Der Gemeinderat Ehekirchen bezieht gemäß dem Vorschlag des Bayerischen Gemeindetags zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – BayLpG – wie folgt Stellung: Ablehnung zur Aufnahme einer 5 ha-Richtgröße in den Grundsätzekatalog (zu Nr. 3 – Art. 6 Abs. 2). Die Gemeinde Ehekirchen, eine kreisangehörige Gemeinde bekennt sich zum gesamtgesellschaftlichen Ziel der Minderung der Flächenneuinanspruchnahme für die Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie zum Verfassungsgrundsatz aus Art. 141 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung, wonach der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes Einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut ist. Die Gemeinde Ehekirchen leistet wie alle Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern zur Erreichung unterschiedlichster gesamtgesellschaftlicher Nachhaltigkeitsziele in der täglichen Arbeit ihren Beitrag. So wird es mit Blick auf die Minderung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen kaum mehr eine Kommune geben, die sich im Bereich der Ortsplanung nicht mit zielführenden Strategien der Innenentwicklung und der flächeneffizienten Planung befasst. Mit Blick auf den Erforderlichkeitsgrundsatz des § 1 Abs. 3 BauGB, die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie, die gemeindliche Planungshoheit, das verfassungsrechtlich verankerte Ziel der Schaffung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen Bayerns, sowie mit Blick auf die wahrzunehmenden kommunalen Pflichtaufgaben in den Bereichen Wohnen, Soziales und Verkehr lehnt die Gemeinde Ehekirchen eine Richtgröße von 5 ha pro Tag für den gesamten Freistaat Bayern für die erstmalige planerische Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke uneingeschränkt und vollumfänglich ab. Die Gemeinde Ehekirchen, wie alle Kommunen im Freistaat Bayern, hat Ortsplanung zu betreiben, sobald und soweit es aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist. Die Gemeinde Ehekirchen hat Pflichtaufgaben zu erfüllen, wenn Bedarfe entstehen und die Gemeinde Ehekirchen hat sich bei der Aufgabenwahrnehmung am Wohl der Allgemeinheit, mithin an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren. Eine wie auch immer geartete Verteilungsarithmetik wird der Vielfalt dieser berechtigten Bedürfnisse nach günstigem Wohnraum, sozialen Einrichtungen (wie Kindergärten, Schulen, Spielplätzen, Altenpflegeeinrichtungen etc.), nachhaltigen Verkehrswegen einschließlich der Radwege sowie der notwendigen Arbeitsstätten für die Menschen in allen Teilen Bayerns, mithin der Vielfalt der über 2000 Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern nicht gerecht und kann es auch nicht.

Die Gemeinde Ehekirchen benötigt wie alle Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern, vielmehr ein gesamtgesellschaftlich akzeptiertes und praktikables Modell zur nachhaltigen und wirksamen Senkung der Flächenneuinanspruchnahme,

– welches die sozialen und ökonomischen Probleme einer Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme  nicht ignoriert,

– welches das verfassungsrechtlich verankerte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen Bayerns, in Stadt und Land beachtet,

– welches das ebenfalls verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der örtlichen Eigenverantwortlichkeit als konstitutives Element unseres Zusammenlebens wahrt,

– und welches die kommunale Planungs- und Entscheidungshoheit respektiert.

Die Gemeinde Ehekirchen unterstützt das Grundsatzpapier des Bayerischen Gemeindetags vom 13.08.2019 und fordert die Umsetzung dieses Vorschlages und somit die Änderung des Gesetzesentwurfs zum Bayerischen Landesplanungsgesetzes – BayLpG -.