Gemeinderats-Sitzung vom 15.05.2018

 Vorstellung eines Kalten Nahwärmenetzes durch die Bürger-Energie-Genossenschaft ND-SOB-AIC-EI

„Kalte Nahwärmenetze“ sind Wärme- oder Kältenetze, die mit einem geringen Temperaturniveau von 8 bis 20°C betrieben werden. Als „Energiequelle“ dient Umweltwärme (Umgebungswärme). Sole mit einer Temperatur von ganzjährig etwa 10°C wird von den Erdwärmesonden durch das kalte Wärmenetz  ein ungedämmtes Rohrnetz zu den einzelnen Haushalten – gepumpt. Die Kunden nutzen das Wasser zum Betrieb ihrer dezentralen Wärmepumpen. Dabei entziehen sie dem Grundwasser Wärmeenergie und versorgen damit ihre Gebäude. Das abgekühlte Wasser wird in den Netzrücklauf eingespeist. Vorteile und Chancen von kalten Nahwärmenetzen: Sehr geringe Leitungsverluste aufgrund des niedrigen Temperaturniveaus des zirkulierenden Wärmemediums. Keine Dämmung der Ringleitung notwendig. Das spart Kosten. Aufgrund der geringen Wärmeverluste sind außerdem große Leitungsdistanzen von bis zu zwei Kilometern möglich. Ein Ausbau des Netzes in Etappen ist problemlos umsetzbar. Damit ist ein Kaltes Nahwärmenetz ideal für Neubaugebiete. Ausnutzen des Gleichzeitigkeitsfaktors, da nicht jeder Anschlussnehmer zur selben Zeit die volle Leistung beansprucht,  können Kosten durch weglassen von Erdsonden gespart werden. Die Kosten für Netz und Quellensystem können auf den Grundstückspreis (Erschließungskosten) umgelegt oder durch Nutzungsgebühren abgegolten werden. Die Kosten pro m² Grundstücksfläche hängen von der Größe des Sondenfeldes und anderen technischen Faktoren ab (bei anderen Projekten 15-25 €/m²).

Der Markt Burgheim ist bereits in Detailplanungen für ein kaltes Nahewärmenetz  in deren neuen Baugebiet. Die Gemeinde Königsmoos hat beschossen ein kaltes Nahwärmenetz im neuen Baugebiet zu installieren. Der Gemeinderat Ehekirchen sieht diese Form der dezentralen Energiegewinnung als sehr positiv an und wird an dem Thema dranbleiben.
www.beg-nd-sob-aic.de

 

Grundsatzbeschlüsse zu den anstehenden Verbesserungsbeiträgen für die Abwasserentsorgung

Da demnächst die Ausschreibung zum Neubau der Kläranlage erfolgen kann, somit bereits im Jahr 2018 voraussichtlich etwa 4,5 Mio. € zur Zahlung  fällig werden und zur Erhebung von Verbesserungsbeiträgen die entsprechende Satzung erlassen werden muss, galt es hierfür jetzt die Eckpunkte festzulegen. Weiterhin entschied der Gemeinderat, welche Maßnahmen in die jetzt anstehenden ersten Verbesserungsbeiträge mit einfließen. Bereits bei der Zusammenlegung der einzelnen Entwässerungssatzungen wurde festgelegt, dass die Sanierung des Kanals in der Pöttmeser Straße in Weidorf mit dabei ist. Weiterhin wird die derzeitige Kanalsanierung in Weidorf (offene und geschlossene Bauweise) Teil der ersten Verbesserungsbeiträge werden und zu guter Letzt der Bau der Kläranlage. Der Anschluss der Ortsteile und die Sanierungen der Ortsnetze werden erst in zukünftige Verbesserungsbeiträge einfließen, da erst abgerechnet werden kann, wenn die einzelnen Maßnahmen abgeschlossen sind. Bei den Kanälen wird dies sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Maßnahmen für die anstehenden Verbesserungsbeiträge:

Kanalsanierung Weidorf 2011-2017 380.339 €
Kanalsanierung Weidorf 2017 260.000 €
Neubau Kläranlage 2018 7.100.000 € (derzeitige Kostenschätzung)
Summe der voraussichtlichen Maßnahmenkosten: 7.740.340 €

Die Kosten für den Neubau der Kläranlage können vom angegebenen Betrag später abweichen, da hier die Ausschreibungsergebnisse maßgeblich sind. Schlussabgerechnet werden die Verbesserungsbeiträge, nach Abschluss der Baumaßnahmen für die Kläranlage, voraussichtlich Ende 2019.

 

Vorausleistung auf die Verbesserungsbeiträge in 2018:

pro qm Grundstücksfläche:   0,52 €
pro qm-Geschossfläche:        6,40 €

Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, die Kosten für diese Investitionen zu 85 % über Beiträge und zu 15 % über die Gebühren auf die Bürger umzulegen.

 

Schüttboxen am Bauhof

Der Gemeinderat hat beschlossen am Bauhof Schüttboxen für Split, Schotter und Sand zu errichten.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Verbrauchermarkt“ Gemeinde Königsmoos: Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Ehekirchen erhebt keine Einwände gegen die Planungen der Gemeinde Königsmoos.

 

Bestellung einer Seniorenreferentin für die Gemeinde Ehekirchen

Der Gemeinderat Ehekirchen bestellt Frau Gabi Kaltenstadler-Auernhammer zur neuen Seniorenreferentin der Gemeinde Ehekirchen.

 

Antrag der Sozialstation Neuburg-Schrobenhausen e. V. auf Unterstützung des ambulanten Pflegedienstes

Der Antrag wurde durch den Gemeinderat Ehekirchen abgelehnt.

 

EU-Förderung WiFi4EU (Einrichtung öffentlicher WLAN-Hotspots)

Der Gemeinderat Ehekirchen möchte keine WLAN-Hotspots im Gemeindegebiet einrichten.