Gemeinderats-Sitzung am 12.12.2017

IKommZ – Genehmigung und Beschluss der Satzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung der Unternehmenssatzung zur Gründung eines Kommunalunternehmens mit den Gemeinden Rennertshofen, Oberhausen, Rohrenfels, Bergheim, Burgheim und Wellheim zugestimmt. Das Kommunalunternehmen trägt den Namen IKommZ Mittlere Donau gKU. Sobald alle anderen Gemeinden sich dem Beschluss anschließen, wird die Satzung ausgefertigt und an der Amtstafel bekannt gemacht.

Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung

Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 28.11.2017 wie berichtet für einmalige Beitrage entschieden. Jetzt müsste die Gemeinde Ehekirchen zum 01.01.2018 die neue Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Ehekirchen beschließen. Die Satzung wird jetzt ausgefertigt und an der Amtstafel bekannt gemacht. Die Satzung kann dann jederzeit im Rathaus oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

 

Projekt „Schorner Röste“ des Donaumooszweckverbands – Grundsatzentscheidung

In der letzten Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde der Antrag gestellt, dass die Gemeinde Ehekirchen sich hier positioniert und einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fasst. Der Gemeinderat Ehekirchen fasst diesen Beschluss jetzt in seiner Sitzung und wird den Projektträgern mitteilen, dass auf Grund großer Bedenken, momentan keine Akzeptanz in der Bürgerschaft Waldas und Schainbachs für das Projekt besteht und die Maßnahme derzeit abgelehnt wird.

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplans – Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Aufstellung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ehekirchen zur Ausweisung von Mischgebietsflächen für die Grundstücke FlNrn. 1042/0, 1042/15, 1042/16, 1048/4, 1048/5, 1048/6 und 1048/7 der Gemarkung Ehekirchen wie im Lageplan entsprechend markiert. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt an der Amtstafel und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.

Bebauungsplan Nr. 27 „Südliche der Hauptstraße II“ der Gemeinde Ehekirchen – Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Südlich der Hauptstraße II“ der Gemeinde Ehekirchen zur Ausweisung von Mischgebietsflachen für die Grundstucke FlNrn 1042/0, 1042/15, 1042/16, 1048/4, 1048/5, 1048/6 und 1048/7 der Gemarkung Ehekirchen gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt an der Amtstafel und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.

 

  1. Änderung Flächennutzungsplan Markt Burgheim und Bebauungsplan Nr. 29 „Am Vohbach“ im Markt Burgheim und Bebauungsplan Nr. 28 „Schlossbreite“, Markt Burgheim OT Straß Beteiligung Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Ehekirchen erhebt keine Einwände gegen die Planungen des Marktes Burgheim.

 

Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm – Stellungnahme

Die Gemeinde Ehekirchen schließt sich vollumfänglich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an.