Gemeinderats-Sitzung vom 07.11.2017

Vorstellung und Beratung zur Kalkulation der gemeindlichen Friedhofsgebühren

Nachdem das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen die Gemeinde Ehekirchen schon mehrfach aufgefordert hat die gemeindlichen Friedhöfe rechtlich als eine Einrichtung zu behandeln, Satzungsregelungen für die gemeindlichen Leichenhäuser zu erlassen und die Friedhofsgebühren den rechtlichen Anforderungen entsprechend neu zu kalkulieren, wurde das Büro Hurzlmeier aus Laberweinting im Frühjahr 2016 hiermit beauftragt.  Die Gebühren für die gemeindlichen Friedhöfe müssen laut dem Kommunalabgabengesetz (Art. 8 KAG) kostendeckend kalkuliert werden, was in der Gemeinde bisher noch nie geschehen ist. Die Kämmerei in Zusammenarbeit mit dem Büro Hurzlmeier hat jetzt mit großem Aufwand diese Kalkulation abgeschlossen und konnte jetzt die Ergebnisse dem Gemeinderat vorstellen. Als nächste Schritte sind jetzt der Erlass einer entsprechenden Satzung zum 01.01.2018 geplant und die Umstellung aller Friedhöfe auf eine voraussichtlich einmalige Grabplatzgebühr für die Dauer der Ruhefristen. Dabei soll für bereits belegte Gräber für die Dauer der festgesetzten Ruhefrist ein Bestandsschutz gewährt werden, da die entsprechenden Grabplatzgebühren bereits nach den bestehenden Satzungen festgesetzt wurden. Zu den in der Tabelle aufgeführten neu kalkulierten Grabplatzgebühren kommen die jährlichen Unterhaltungsgebühren in Höhe von 20 € hinzu. Diese Unterhaltungsgebühr soll für alle gemeindlichen Friedhöfe gleich berechnet werden.

 

Bebauungsplan Nr. 25 „Buch-Südost“ in Buch – Abwägungs- und Satzungsbeschluss

In der Gemeinderatsitzung vom 01.08.2017 wurden der Aufstellungs-, Billigungsbeschluss und der Beschluss für die Öffentlichkeitsbeteiligung  und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst. In der Zeit vom 21.08. – 22.09.2017 gingen die einschlägigen Stellungnahmen ein, so dass jetzt ein entsprechender Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gefasst werden konnte. Die Bekanntmachung der Satzung etc. erfolgte an den gemeindlichen Amtstafeln und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.

Neubau der zentralen Kläranlage in Ehekirchen

Herr Schendel vom Ingenieurbüro Steinbacher (Neusäß) stellt den aktuellen Planungstand zum Neubau der Kläranlage vor. Die Kostenschätzung bei einer bisher beschlossenen Ausbaugröße von 4.750 Einwohnerwerten (EW) liegt bei 6,77 Mio € was der Gemeinderat als sehr positiv wertete, da bei den ersten Kostenannahmen, die auch in den vergangenen Bürgerversammlungen vorgestellt wurden, die Schätzung noch bei 7,81 Mio € lag.  Dieser Wert ist auf der Grundlage des mittlerweile vorliegenden Vorentwurfs ermittelt und ist schon sehr genau. Die tatsächlichen Kosten können regelmäßig erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse beziffert werden. Hinsichtlich der Ausbaugröße wurde aber festgestellt, dass bei 4.750 EW nur mehr ein ganz geringer Puffer vorhanden ist, um auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung, derzeit mit stark steigender Tendenz und möglichen Gewerbeansiedlungen reagieren zu können. Problematisch wäre es, wenn die Gemeinde schon in einigen Jahren feststellen müsste, dass der jetzige Neubau schon wieder zu klein ist, denn dann wäre es technisch und finanziell viel aufwendiger nachzurüsten.  Bei einem Ausbau auf 5.250 EW hätte man wieder eine Reserve von ca. 10 %, bei 5.500 EW ca. 15 % und bei 6.000 EW eine Reserve von ca. 25 %. Der Gemeinderat entschied sich nach längerer Diskussion für die Variante 5.500 Einwohnerwerte. Die Kostenschätzung für diese Ausbaugröße liegt derzeit bei 7,01 Mio € und liegt damit immer noch unter der anfänglichen Kostenannahme von 7,81 Mio €.

Geplanter Zeitplan zum Bau der neuen Kläranlage :