In diesem Jahr findet wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Die Gemeinde Ehekirchen muss deshalb dem Amtsgericht Neuburg a.d.Donau geeignete Personen (Frauen und Männer) aus dem Gemeindebereich vorschlagen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Bereich der Gemeinde Ehekirchen wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Das verantwortungsvolle Amt von Schöffinnen und Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung erfahren sein.
Personen, die Interesse haben, das Schöffenamt oder Jugendschöffenamt auszuüben, werden gebeten, sich bis spätestens
Montag, den 20. März 2023
bei der Gemeinde Ehekirchen, Rathaus, Bräugarten 1, Frau Füger, ZiNr. 2,
E-Mail: ulrike.fueger@ehekirchen.de, mit dem jeweiligen Bewerbungsbogen zu bewerben.
Das entsprechende Bewerbungsformular kann nachstehend heruntergeladen werden oder wir schicken es auf Wunsch gerne zu.
Für Rückfragen steht die Gemeinde Ehekirchen (Frau Füger, Tel. 08435 9408-20) gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können auf der Internetseite https://schoeffenwahl2023.de nachgelesen werden.
Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen