Gemeinderat – Sitzung vom 01.03.2016

Umlegungsverfahren Gewerbegebiet Wallertshofen
Das seit rund 20 Jahren (1996) rechtskräftige Gewerbegebiet Wallertshofen ist bis heute nicht bzw. nur in kleinen Teilen umgesetzt worden. Der Gemeinderat überlegt derzeit, ob hier ein Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt werden soll.
Träger des Verfahrens wäre das Vermessungsamt. Hierbei werden sämtliche Grundstücke der Eigentümer eingelegt und deren Wert durch das Vermessungsamt ermittelt und festgelegt. Dann werden sämtliche öffentliche Anlagen (Straßen, Grünflächen etc.) gebaut und umgesetzt. Am Schluss erhält jeder der Eigentümer Gewerbebauland zum selben Wert, wie die jeweils eingelegten Flächen. Falls bei der Aufteilung des Gewerbebaulandes die Verteilung auf die Grundeigentümer nicht aufgeht, kann der Rest in Geld ausgeglichen werden. Am Schluss des Verfahren erhält jeder Grundeigentümer somit wieder den gleichen Wert, wie am Anfang ins Verfahren eingebracht wurde, jedoch dann nicht mehr als Ackerland, sondern als Gewerbeland bzw. Geld.
Hierzu wurde bereits eine Aufklärungsversammlung für die Eigentümer, zusammen mit dem Vermessungsamt Ingolstadt durchgeführt. Jetzt soll eine zweite Versammlung durchgeführt werden, in der den Eigentümern nochmal die Gelegenheit gegeben werden soll, Fragen zu klären und sich nochmals zum Verfahren zu äußern. Voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatsitzung soll dann beschlossen werden, ob dieses Verfahren durchgeführt wird und das Gewerbegebiet Wallertshofen in die Realität umgesetzt wird.

Förderprogramm WLAN Bayern
Der Gemeinderat beteiligt sich nicht an dem Förderprogramm und richtet derzeit keinen WLAN-Hotspot beim Rathaus ein.

Zuschussantrag der Caritas für das Projekt „Nachbarschaftshilfe“
Der Gemeinderat gewährt den Zuschuss in Höhe von 1.000 € für das Jahr 2016.

Neubau Kläranlage Ehekirchen
Der Gemeinderat Ehekirchen hat im Jahr 2015 eine Studie in Auftrag gegeben, welche Kläranlagenvariante für die Gemeinde Ehekirchen die Wirtschaftlichste und Nachhaltigste für die kommenden Jahre darstellt. Verglichen wurden die Zentralisierung aller Ortsteilkläranlagen, eine Semizentrale Lösung (z.B. Oberland und je 2 zentrale Analgen im Unterland) und die komplett dezentrale Lösung mit Beibehaltung der bisherigen Kläranlagenstandort bzw. Klärteiche. Hierzu wurde durch ein sehr erfahrenes Ingenieurbüro eine entsprechend Wirtschaftlichkeitsberechnung nach der LAWA durchgeführt. Das Ergebnis hiervon ist, dass die zentrale Lösung deutlich wirtschaftlicher erscheint, als die beiden anderen Lösungen. Der Ausbau der Kläranlage müsste bei einer zentralen Lösung größer erfolgen. Dieses kann auch durch zeitlich versetzte Ausbauschritte erfolgen. In einer der nächsten Sitzungen soll jetzt festgelegt werden, welchen Weg die Gemeinde Ehekirchen einschlagen will, um den Neubau demnächst ausschreiben zu können. In diesem Zusammenhang spielt auch die Kläranlage Seiboldsdorf mit hinein. Die Anlage erfüllt nicht mehr die Reinigungswerte, die das Wasserwirtschaftsamt fordert, so dass auch hier dringender Handlungsbedarf besteht. Auch hier wurde durch ein weiteres Ingenieurbüro ermittelt, ob die Wiederherstellung der Reinigungsleistung durch Sanierung etc. wirtschaftlicher ist gegenüber einem Anschluss an die Kläranlage Ehekirchen. Auch dieses Büro kommt zu dem Schluss, dass der Anschluss nach Ehekirchen deutlich günstiger wäre, was das zweite Ingenieursbüro auch bestätigte. Der Gemeinderat Ehekirchen wird in einer der nächsten Sitzungen festlegen, welchen Weg er in Zukunft in der Sache einschlagen will (zentrale/semizentrale/dezentrale Lösung). Falls es zu einer zentralen Lösung langfristige kommen sollte, müsste die Kläranlage Ehekirchen für die Zukunft entsprechend größer geplant werden. Dem Gemeinderat ist hierbei bewusst, dass dies eine langfristige Zukunftsplanung ist, deren Umsetzung sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken kann. Der tatsächliche Anschluss der weiteren Ortsteile erfolgt also nicht sofort, sondern wird dann geprüft, wenn die jeweiligen wasserrechtlichen Genehmigungen der einzelnen Ortsteile auslaufen und hier dann sowieso Handlungsbedarf entstehen würde oder auch hier die Reinigungsleistungen der Anlagen nicht mehr den Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes entsprechen.

Information zur notwendigen Neukalkulation der Friedhofsgebühren
Die Gemeinde Ehekirchen wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes aufgefordert, sämtliche Friedhofsgebühren der Gemeinde neu und rechtmäßig zu kalkulieren. Herr Hurzlmeier (Kommunalberatung Hurzlmeier) referierte, wie eine solche Kalkulation durchzuführen ist und welche Problemstellungen sich hier ergebenen können.

Bauantrag zur Errichtung eines Lagerplatzes in Ehekirchen
Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Lagerplatzes Nähe Hauptstraße in Ehekirchen.

Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungssatzung in Ehekirchen
Der Gemeinderat beschließt ein Ortsabrundungsverfahren Nähe Hauptstraße in Ehekirchen durchzuführen.

Sanierung der „Langen Gasse“ in Hollenbach
Die Jagdgenossenschaft Hollenbach beantragt einen Zuschuss für die Ausbesserungsarbeiten an der Langen Gasse in Hollenbach, was der Gemeinderat ablehnt. Der Gemeinderat gewährt aber einen Vorschuss auf das jährlich gezahlt Schottergeld in Höhe von 5.000 €.

Übernahme des Personalkostendefizits für die Maxi-Gruppe 2016/2017
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Defizits in Höhe von ca. 4.900 € für 2016.

Baugebiet „Bei der Probmühle“ in Ehekirchen
Der Gemeinde Ehekirchen geht jetzt ins Bauleitplanverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der hierzu notwendigen Flächennutzungsplanänderung. Die ersten Entwürfe wurden jetzt beschlossen. Einzige vom Gemeinderat jetzt schon festgelegt Änderungen sind, dass das Baufenster der im Nordwesten des Plangebiet gelegenen Häuserzeile durchgezogen werden soll und dass auch anthrazitfarbene und schwarze Dacheindeckungen möglich sein sollen.

Plan BG "Bei der Probmühle" Ehekirchen