Bauhof Ehekirchen
Der Bauausschuss besichtigte den Bauhof, um einen Standort für Schüttboxen festzulegen und einen entsprechenden Bauantrag auf den Weg zu bringen. Die Mitglieder des Bauausschusses waren aber der Ansicht, dass es jetzt an der Zeit sei, für den Bauhof Ehekirchen ein ganzheitliches Standortkonzept zu entwickeln, in dem beispielsweise zukünftig notwendige Infrastruktur (Schüttboxen, Waschplatz, Einfriedungen, befestigte Flächen etc.) und die dazugehörigen Standorte festgelegt werden. Ziel ist es zum einen, ein gut ausgestattetes Arbeitsumfeld zu schaffen und gleichzeitig das derzeit nicht besonders ansehnliche Bild des Bauhofs wieder aufzuwerten.
Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges FlNr. 1278 Gemarkung Ehekirchen (Weg zu den Feldern in der Schweil) Art. 8 BayStrWG
Die Gemeinde Ehekirchen hat den nördlichen Bereich des Gewerbegebietes Wallertshofen erschlossen. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wallertshofen“ ist bereits seit 1996 rechtskräftig. Durch die Erschließung des nördlichen Bereichs des Gewerbegebietes konnten weitere 22 neue Gewerbeflächen geschaffen werden. Die Erschließungsstraße „Gewerbegebiet“ führt über den einzuziehenden Teilbereich des öffentlichen Feld- und Waldweges FlNr. 1278. Der Grund des öffentlichen Wohls für die Einziehung der Teillänge des Weges FlNr. 1278 Gemarkung Ehekirchen liegt vor (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). Die Restlänge von ca. 222 m des Weges FlNr. 1278 Gemarkung Ehekirchen bleibt als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Der Bauausschuss initiierte das hierzu notwendige Verfahren. Die Bekanntmachungen erfolgen ortsüblich an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage. Analog wurde bei den folgenden Widmungen verfahren.
Widmung der Gemeindestraße „Gewerbepark“ FlNr. 1278/1, 1278/4, 934, 934/31 Gemarkung Ehekirchen als Ortsstraße
Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebiets Wallertshofen wurde eine neue Straße gebaut. Die Straße ist nach Art. 6 BayStrWG zu widmen.
Widmung der Gemeindefläche FlNr. 934/41 Gemarkung Ehekirchen als selbständiger Geh- und Radweg
Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebiets Wallertshofen wurde beim nordöstlich gelegenen Regenrückhaltebecken ein Fuß-, Rad- und Wirtschaftsweg erstellt. Der Weg ist nach Art. 6 BayStrWG zu widmen.
Widmung der Gemeindeflächen FlNr. 934/28, 934/25 (Teilfläche), FlNr. 1273 (Teilfläche) Gemarkung Ehekirchen als selbständiger Geh- und Radweg
Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebiets Wallertshofen wurde beim südlich gelegenen Regenrückhaltebecken ein Fuß-, Rad- und Wirtschaftsweg erstellt. Der Weg ist nach Art. 6 BayStrWG zu widmen.
Asphaltierte Feldwege
Der Bauausschuss hat es in den vergangenen Monaten immer wieder mit Schäden an asphaltierten Feldwegen zu tun. Der Bauausschuss vertritt deswegen die Auffassung, dass sich mit dem Thema der Gemeinderat grundsätzlich auseinandersetzen sollte.
Zu folgenden Bauanträgen erteilte der Bauausschuss sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:
- Bauantrag zum Anbau eines Balkons, FlNr. 23, Gemarkung Schönesberg
- Bauantrag zur Errichtung einer Autowaschanlage im Gewerbegebiet Wallertshofen, Parzelle 22, FlNr. 934/40, Gemarkung Ehekirchen