Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Die Grundsteuer wurde reformiert da die Werte veraltet sind. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich.

Die Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Formulare zum handschriftlichen Ausfüllen liegen in der Gemeinde für Sie bereit!

Ausfüllen der Grundsteuererklärung – Einfach erklärt!

Genauere Erläuterungen zur Grundsteuerreform können Sie nachfolgendem Informationsmaterial des Bayerischen Landesamts für Steuern entnehmen:

Grundsteuerreform in Bayern – Flyer

Grundsteuerreform in Bayern – Wichtige Fragen & Antworten

Grundsteuerreform Bayern – Was gehört zur Grundsteuererklärung

Erklärvideo:
Was ist die Grundsteuer? Warum ist sie wichtig? Und wie kann ich meine Erklärung abgeben? Diese Fragen werden in diesem Videos beantwortet.

Quelle: www.elster.de

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen, sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie auch online unter www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:   089 – 30 70 00 77.