Grundsteuerreform 2025

Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 erhalten Sie von der Gemeinde gegen Ende des Jahres 2024 den neuen Grundsteuerbescheid.

Die Gemeinde Ehekirchen legt die neuen Hebesätze für die Grundsteuer in der nächsten Gemeinderatssitzung fest.

Für die Festsetzung des Messbetrages ist jedoch das Finanzamt zuständig. Sollten Sie noch keinen Messbescheid erhalten haben, oder zu dem bereits erhaltenen Fragen haben, wenden Sie sich umgehend an das Finanzamt.

Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer berechnet sich dann nach dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag, multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform können Sie auch im Internet einholen.

www.grundsteuer.bayern.de