Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 erhalten Sie demnächst von der Gemeinde Ihren neuen Grundsteuerbescheid.
Die Gemeinde Ehekirchen hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer inzwischen folgendermaßen festgelegt:
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 500 Prozent
Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke): 320 Prozent
Für die Festsetzung des Messbetrages ist jedoch das Finanzamt zuständig. Sollten Sie noch keinen Messbescheid erhalten haben, oder zu dem bereits erhaltenen Fragen haben, wenden Sie sich umgehend an das Finanzamt.
Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer berechnet sich dann nach dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag, multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform können Sie auch im Internet einholen.
www.grundsteuer.bayern.de