Zu folgendem Bauantrag erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 926/11 Gemarkung Ehekirchen (Baugebiet „Bei der Probmühle“).
Antrag zur Verlängerung der Bauvoranfrage für die Grundstücke FlNr. 634/1, 634/2, 634/3 und 634/4 Gemarkung Walda.
Der Gemeinderat Ehekirchen stimmt einer weiteren Verlängerung der Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Wohnhäusern um zwei Jahre ohne Einwände zu.
Sanierung Moosweg Walda durch den Markt Pöttmes
– Kostenbeteiligung der Gemeinde Ehekirchen
Der Moosweg bei Walda verläuft ca. 500 m auf Pöttmeser Flur. Der Marktgemeinderat Pöttmes beabsichtigt jetzt den Weg auf Grund erheblicher Schäden abzufräsen. Eine Sanierung würde hier in etwa 20.000 € an Mehrkosten verursachen. Wenn sich der Gemeinderat Ehekirchen zu 50 % an diesen Mehrkosten beteiligt, erwägt Pöttmes den Weg neu zu asphaltieren. Der Gemeinderat Ehekirchen sprach sich hier aber gegen eine Kostenbeteiligung aus.
Sanierungsbedürftige Brücken über den Allerbach und den Dinkelshausener Arrondierungskanal
Das ausführende Ingenieurbüro teilte den Gemeinden Königsmoos und Ehekirchen mit, dass voraussichtlich im Frühjahr damit begonnen werden kann an den betroffenen Brücken Rohre einzuziehen, so dass Holzkonstruktionen, wie an der Achbrücke in Klingsmoos (Am Erlengarben), nicht notwendig werden. Möglicherweise könnten dann die Tonnagebegrenzung wieder erhöht werden.
Errichtung von Sandfängen durch den Donaumooszweckverband
Der DMZ beabsichtigt am Allerbach (Nähe Kreisstraße zw. Ehekirchen und Klingsmoos) und am Erlengraben (Nähe Baierner Flecken) je einen Sandfang auf dem Grund des Freistaats Bayern zu errichten. Der Rat sieht die Maßnahmen als positiv an und erhebt keine Einwände, möchte aber, dass hier auch die Anlieger im Verfahren beteiligt werden.
Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rohrenfels
Die Gemeinde Ehekirchen erhebt keine Einwendungen gegen die Planungen der Gemeinde Rohrenfels.
1. Änderung Bebauungsplan „Am Lohwald I“, Gemeindeteil Sinning und Bebauungsplan Nr. 24 „Hülläcker“, Gemeindeteil
Unterhausen der Gemeinde Oberhausen Die Gemeinde Ehekirchen erhebt keine Einwendungen gegen die Planungen der Gemeinde Oberhausen.
Genehmigung und Ausfertigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufhebung Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Konzentrationsfläche für die Windkraft“ der Gemeinde Ehekirchen
Mit Bescheid vom 08.02.2018 hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ehekirchen in der Fassung vom 10.01.2017, gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Der genehmigte Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht wurde am 01.03.2018 durch die Gemeinde Ehekirchen ausgefertigt. Die Erteilung der Genehmigung wird gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich an der Amtstafel der Gemeinde Ehekirchen und auf der Homepage bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung, sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Ehekirchen, Bräugarten 1, 86676 Ehekirchen im Bauamt, 1. Stock, Zimmer 13 während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.