Gemeinderats-Sitzung vom 27.05.2019

Brücke Dinkelshausener Arrondierungskanal und Allerbach – Vorstellung Machbarkeitsstudie:
Herr Raven vom Ingenieurbüro Wipflerplan (PAF) stellt die Machbarkeitsstudie zu den beiden Brückenbauwerken vor. Es wurde für beide Brücken betrachtet was der Einbau eines Provisoriums gegenüber dem kompletten Neubau an Kosten verursachen wird und wie lange ein Provisorium gegenüber dem Neubau genehmigt werden würde. Bei einem Provisorium würde jeweils ein Rohr eingeschoben und der Raum zwischen altem Bauwerk und dem eingeschobenen Rohr mit Beton vergossen. Ergebnis dieser Untersuchung war, dass ein Provisorium jeweils nur für die Dauer von 5 Jahren genehmigt werden würde und ein Neubau voraussichtlich wieder für Jahrzehnte halten würde.

Bei den Kosten ergäbe sich nach den vorläufigen Schätzungen folgendes:
Brücke Allerbach: Provisorium ca. 60.000 € vs. Neubau 235.000 € (abzgl. ca. 50 % Zuschuss).
Brücke Arrondierungskanal: : Provisorium ca. 67.000 € vs. Neubau 190.000 € (abzgl. ca. 50% Zuschuss) Bei den jeweiligen Provisorien
sind die Entsorgungskosten für die Betonplomben noch gar nicht inkludiert. Der Gemeinderat beschloss, dass die Neubauten deutlich favorisiert werden und für die vorbereitenden Planungen zum Neubau der Brückenbauwerke jetzt ein Angebot eingeholt wird.

Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde zur Errichtung eines Sandfangs am Dinkelshausener Arrondierungskanal in der Gemeinde Ehekirchen durch den Donaumoos-
Zweckverband:

Der Donaumooszweckverband beabsichtigt südwestlich von Dinkelshausen einen Sandfang am Arrondierungskanal zu errichten. Aus dem Rat kamen Bedenken, dass umliegende Grundstücke möglicherwiese vernässt werden und sich an der Stelle langfristig dann ein Biotop entwickeln könnte. Andere Stimmen sahen die Maßnahme als sehr positiv an und haben hier keine Bedenken,
selbst wenn sich hier ein Biotop entwickeln würde. Der Gemeinderat beschloss schließlich hier keine Einwände gegen den Sandfang zu erheben. Falls der Sandfang jedoch nicht funktioniert, soll dieser wieder rückgebaut werden. Zudem dürfen Nachbargrundstücke nicht vernässt werden.

Straßenerschließungsbeiträge in der Gemeinde Ehekirchen – Informationen und Beschluss:
Den Gemeinden in Bayern ist es derzeit freigestellt noch nicht endgültig fertiggestellte Ortsstraßen (Merkmale: fehlender Unterbau, Bepflanzung, Regenwasserableitung etc.) bis zum 31.03.2021 fertig zu erstellen. Dann könnten hier noch Erschließungsbeiträge von den Bürgern erhoben werden. Danach ist dies nicht mehr möglich. Der Gemeinderat wird hiervon jedoch keinen Gebrauch machen
und sogenannte alte noch nicht endgültig fertiggestellte Straßen nicht mehr abrechnen.