Zu folgender Bauvoranfrage erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:
- Bauvoranfrage zum Neubau einer Halle für zwei Firmen im Gewerbegebiet Wallertshofen
Bebauungsplan Nr. 31 „Sondergebiet Kindertagesstätte und Fläche für den Gemeinbedarf“ der Gemeinde Ehekirchen – Billigungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die Abwägungsbeschlüsse für den ersten Verfahrensschritt wurden bereits in der Gemeinderatssitzung am 14.05.2019 gefasst. Seitens des Immissionsschutzes am Landratsamt wurde hierbei damals noch eine Untersuchung der Luftschadstoffeinwirkungen und des Immissionsschutzes allgemein gefordert. Diese Untersuchungen mussten erst noch beauftragt, durchgeführt und in den Entwurf für den zweiten Verfahrensschritt eingearbeitet werden. Mittlerweile sind die geforderten Maßnahmen ausgeführt und es liegt jetzt der Entwurf vor, so dass das Verfahren fortgeführt werden kann. Der Gemeinderat Ehekirchen billigte den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 31 „Sondergebiet Kindertagesstätte und Fläche für den Gemeinbedarf“ der Gemeinde Ehekirchen in der Fassung vom 26.11.2019 des IB Käser (Buch) und fasste die notwendigen Verfahrensbeschlüsse. Die Bekanntmachung erfolgt in gewohnter Weise an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.
Informationen zur Flurneuordnung zwischen Ehekirchen und Klingsmoos (Radlweg Ehekirchen nach Klingsmoos)
Am 11.11.2019 waren die Ortsobmänner von Ehekirchen, Seiboldsdorf, Dinkelshausen, Schönesberg, Walda ins Rathaus eingeladen, um gemeinsam mit der Gemeinde und dem Amt für ländliche Entwicklung (ALE) den Umgriff für das geplante Flur-neuordnungsverfahren zu besprechen. Es wurde nochmals ausdrücklich klargestellt, dass der Grundstücks-eigentümern keinerlei Kosten durch das Verfahren entstehen, solange kein Wegebau erfolgt. Der Vorteil den jeder Eigentümer im Bereich des Flurneuordnungsverfahrens in jedem Fall hätte ist, dass zumindest das Eigentum kostenfrei vermessen wird und Grenzsteine gesetzt werden. Alleine schon deswegen ging die Gemeinde und das ALE davon aus, dass der Umgriff deutlich weiter gefasst wird, um wenigstens die vielen unvermessenen Grundstücke neu zu vermessen. Die Ortsobmänner sprachen sich aber für einen deutlich kleineren Umgriff aus. Für die Gemeinde Ehekirchen steht hier aber die Schaffung des Geh-und Radlweges zwischen Ehekirchen und Klingsmoos im Vordergrund, was auch mit dem kleineren Umgriff möglich wäre. Es soll demnächst zu einer Veranstaltung geladen werden, in der mit sämtlichen Eigentümern in dem festgelegten Bereich das Verfahren besprochen und erläutert wird.
Digitales Rathaus
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat der Bund die Digitalisierung der Verwaltung zur Top-Priorität gemacht und unmittelbaren Handlungsbedarf erzeugt. Der Freistaat Bayern unterstreicht seinerseits die Bedeutung und Ernsthaftigkeit des Themas, indem er ab dem 1. Oktober 2019 Online-Dienste im kommunalen Bereich fördert. Gem. OZG sollen Bund, Länger und Kommunen bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Portale auch online anbieten. Der Freistaat will die wichtigsten Dienste bereits bis 2020 umsetzen. Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt vorbehaltlich der Förderung durch den Freistaat Bayern, die Beschaffung der hierzu notwendigen Software. Ziel soll es sein, dass zukünftig möglichst viele/alle Verwaltungsvorgänge digital von zu Hause erledigt werden können.
Kommunalwahlen 2020: Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer
Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt für alle Wahlhelfer am 15. März 2020 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 80 €. Auf Grund des zu erwartenden sehr hohen Anteils an Briefwählern bei den kommenden Kommunalwahlen, wird jetzt noch ein dritter Briefwahlbezirk eingerichtet.