Gemeinderats-Sitzung vom 24.10.2017

Nachbesprechung zum Ortsrundgang anlässlich der Aktion
„Zu Hause daheim“

Herr Kutz referiert im Nachgang zur Ortsbegehung in Ehekirchen zum Thema Senioren in Ehekirchen und gibt insbesondere einen Ausblick was der demographische Faktor für die Gemeinde konkret bedeuten konnte. Die Zahl der Hochaltrigen ist die gesellschaftliche Gruppe, die voraussichtlich am schnellsten zahlenmäßig wachsen wird in den nächsten Jahren. Derzeit leben in der Gemeinde 201 Personen über 80 Jahre. Die statistische Lebenserwartung von heute 75jahrigen beträgt 12 Jahre, die der heute 90jahrigen beträgt 4 Jahre. In den anstehenden Seniorennachmittagen wird dieses Thema diskutiert werden.

 

  1. Flächennutzungsplanänderung Aufhebung Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Konzentrationsflache für die Windkraft“  der Gemeinde Ehekirchen

Nachdem die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 16.08.2017 bis zum 18.09.2017 abgeschlossen ist, konnte das Verfahren jetzt zum Abschluss gebracht werden. Die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und eines Forensen wurden zusammengefasst und entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert. Schließlich wurde die Aufhebung der Konzentrationsflache für Windkraft als Feststellungsbeschluss entsprechend gefasst. Die hierzu notwendige Bekanntmachung wird an der Amtstafel und auf der Homepage entsprechend durchgeführt.

 

Öffentliche Sondersitzung zum Thema „Straßenausbaubeiträge“

Am 22. November um 19 Uhr findet eine Sondersitzung zum Thema „Straßenausbaubeiträge“ statt. Referieren wird hier Prof. Wiens Richter a.D. am Verwaltungsrecht München und Mitherausgeber des Rechtskommentars Matloch/Wiens. In der Infoveranstaltung zu den zum 01.04.2016 eingeführten wiederkehrenden Beiträgen werden zunächst beitragsrechtliche Grundlagen gelegt, die vor allem für beitragsrechtliche „Newcomer“ unentbehrlich sind und das Verständnis der Gesetzesänderung erleichtern. Sodann wird das neu eingeführte beitragsrechtliche Instrument der wiederkehrenden Beiträge (wkB) eingehend vorgestellt und es wird verdeutlicht, an welchen Schrauben der Gesetzgeber gedreht hat. Die Vor- und Nachteile im Unterschied zur Erhebung von Einmalbeitragen werden dargestellt, Gewinner- und Verlierer-Positionen sowie mögliche Alternativen aufgezeigt. Ziel ist es, die Mandatsträger in die Lage zu versetzen, sich über eine eventuelle Einführung der wiederkehrenden Beiträge eine sachgerechte Meinung zu bilden um sodann fundiert argumentieren zu können – jenseits der in der öffentlichen Diskussion immer wieder gehörten populistischen Schlagworte. Dieses Ziel wird erfahrungsgemäß bei allen erreicht.