Gemeinderats-Sitzung vom 24.07.2018

Bebauungsplan Nr. 30 Sondergebiet „Sportgelände Ehekirchen“ und 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ehekirchen – Aufstellungsbeschlüsse


Der Gemeinderat Ehekirchen fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 „Sportgelände Ehekirchen“ der Gemeinde Ehekirchen und den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ehekirchen. Die Flächen und der Umgriff der beiden Bauleitplanungen geht aus dem, den Räten zur Verfügung gestellten Plan in der Fassung vom 2. April 2018, hervor.

 

Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Ehekirchen Gewerbegebiet Wallertshofen –  Billigungsbeschluss und Beschluss über Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Änderung

Der Bebauungsplan soll hinsichtlich des Immissionsschutzes geändert und ansonsten in weiteren Punkten optimiert werden, da im Jahre der Aufstellung 1996 einige Punkte (Straßenbreiten, Regenrückhaltung, Eingrünung etc.) noch nicht dem heutigen Stand der Technik entsprachen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung am 19.06.2018 gefasst. Der Gemeinderat billigt jetzt den besprochenen Entwurf des Büros WipflerPlan und fasst gleichzeitig den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB.

 

  1. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Ehekirchen in Dinkelshausen – Aufstellungs- und Billigungsbeschluss, Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

    Der Gemeinderat Ehekirchen hat bereits beschlossen, für zwei ortsansässige Gewerbetreibende eine entsprechende Planung zur Ausweisung von Wohnbauflächen und Gewerbeflächen in Dinkelshausen durchzuführen. Zunächst gilt es jetzt den Flächennutzungsplan zu ändern. Aus diesem Grund fasst der Gemeinderat Ehekirchen den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Ehekirchen gemäß dem Entwurf vom 24.07.2018 des Büros WipflerPlan und fasst gleichzeitig den Billigungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belang nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Antrag auf Durchführung einer Bauleitplanung auf dem Grundstück FlNr. 90 Gemarkung Weidorf von Herrn Jakob Ketzler (Weidorf)

Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt das Bauleitplanverfahren für ein Betriebsleiterwohnhaus durchzuführen und einen städtebaulichen Vertrag wegen der Kostentragung abzuschließen.

 

Moosweg in Walda

Da auf einer Länge von etwa 34 m der Moosweg auf Grund der nicht mehr gegebenen Verkehrssicherheit abgefräst werden musste, besichtigte bereits der Bauausschuss diese Teilstrecke. Der Gemeinderat beschließt, dass der Weg jetzt mit feinem Schotter überzogen wird. Zudem soll der Markt Pöttmes, der auf seiner Flur den Moosweg komplett abfräsen lies, aufgefordert werden, hier zumindest auch feinen Schotter aufzubringen.

 

Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Ehekirchen und Friedhofsgebührensatzung

Die Gemeinde Ehekirchen hat in den letzten Monaten jetzt erstmalig die Gebühren etc. ordnungsgemäß kalkulieren lassen. Zudem wollte der Gemeinderat aus den bisherigen sieben Stammsatzungen und sieben Gebührensatzungen, eine Stammsatzung und eine Gebührensatzung für die ganze Gemeinde erlassen. Weiterhin flossen in die Satzungen schon gefasst Beschlüsse ein wie z. B. der Ausschluss von Grabmalen, die durch Kinderarbeit (ILO-Konvention 182) entstanden sind mit ein. Die beiden neuen Satzungen werden rückwirkend zum 01.01.2018 rechtskräftig, wie bereits angekündigt. Die Satzungen werden ortsüblich bekannt gemacht und zusätzlich auf unsere Homepage gestellt.

 

Bestellung zum Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Ehekirchen

Herr Dipl.-Ing. (FH) Ralf Turban aus Karlshuld wird zum Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Ehekirchen bestellt.

 

Leitlinien für Bauwägen, Buden und Hütten als Jugendtreffpunkte im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Die Bürgermeister des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen haben sich auf die „Leitlinien für Bauwägen, Buden und Hütten als Jugendtreffpunkte im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen“ geeinigt, so dass der Umgang mit diesen landkreisweit vereinheitlicht wird. Diese stehen auf unserer Homepage unter Service zum Download oder zum Durchlesen bereit.