Gemeinderats-Sitzung vom 13.03.2018

Zu folgendem Bauantrag erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgaragen auf dem Grundstuck FlNr. 70 Gemarkung Dinkelshausen.

Antrag zur Verlängerung der Bauvoranfrage für die Grundstücke FlNr. 634/1, 634/2, 634/3 und 634/4 Gemarkung Walda
Der Gemeinderat Ehekirchen stimmt einer weiteren Verlängerung der Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Wohnhäusern um zwei Jahre ohne Einwände zu.

Folgenden Bauantrag im Freistellungsverfahren (vollständige Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans „Bei der Probmühle“ in Ehekirchen) wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben:
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstuck FlNr. 926/16 Gemarkung Ehekirchen.

Vorstellung Sachstand Potentialanalyse für das Kreiskrankenhaus Schrobenhausen und die Geriatrie Neuburg des Landkreises
Wie schon in der Vergangenheit berichtet, hat der Landkreis eine Potentialanalyse zur Zukunft des Kreiskrankenhauses Schrobenhausen und der Geriatrie Neuburg beim Büro Oberlender & Partner in Auftrag gegeben. Herr Schuster vom KKH SOB (Projektleiter „Gesundheitsversorgung Neuburg-Schrobenhausen“) stellte den derzeitigen Sachstand der Potentialanalyse dem Rat vor. Fazit im Augenblick ist, dass zum einen ein Wachstumsszenario weiterverfolgt wird und alternativ Kooperationen und Fusionen mit anderen Häusern und Einrichtungen. Nicht mehr in Frage kommen und damit nicht mehr weiterverfolgt, wird die Beibehaltung des Status quo, eine Schließung oder ein Verkauf der Hauser. Auch ein Zurückfahren bzw. Schrumpfen des Angebots im Krankenhaus Schrobenhausen und der Geriatrie Neuburg kommt nicht mehr in Frage.

  1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Dinkelshausen-West“ der Gemeinde Ehekirchen – Aufstellungs- und Billigungsbeschluss, Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
    Die bestehende Einbeziehungssatzung „Dinkelshausen-West“ der Gemeinde Ehekirchen wird jetzt so geändert, dass zukünftig u.a. auch Bungalows möglich werden:
    1.   Im § 3 Nr. 1 Buchstabe a) der Satzung wird die Festsetzung „1+D“ ersetzt durch „max. E+D“
    2.   Im § 3 Nr. 1 Buchstabe a) der Satzung wird die Festsetzung „Dachneigung 350 bis 480“ ersetzt durch „Dachneigung max. 48o“
    3.   Im § 3 Nr. 1 Buchstabe b) der Satzung werden nach dem Wort „ziegelroten“ die Worte „..dunkelgrauen oder anthrazitfarbenen..“ ergänzt.
    4.   Im § 3 Nr. 1 Buchstabe b) der Satzung wird noch folgender Satz ergänzt: “Zulässige Dachformen sind Satteldach, Walmdach und Pultdach.“
    Der Gemeinderat Ehekirchen fasste jetzt den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Dinkelshausen-West“ der Gemeinde Ehekirchen und billigt den entsprechenden Entwurf in der Fassung vom 13.03.2018. Gleichzeitig wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Entwurf vom 13.03.2018 beschlossen. Die Bekanntmachung zu dem Verfahren erfolgt wie üblich an der Amtstafel und auf der Homepage der Gemeinde.