Gemeinderats-Sitzung vom 12.11.2019

Neubau der Brücken über den Allerbach und den Dinkelshausener Arrondierungsgraben:

Herr Raven vom Büro WipflerPLAN (PAF) stellte dem Rat die aktuellen Planungen der beiden Brückenbauwerke vor. Der Förderbescheid wird erwartet für Januar 2020, so dass im Anschluss die beiden Maßnahmen ausgeschrieben und Angebote eingeholt werden können. Für die Brücke bei Seiboldsdorf ist jetzt einen Flächengründung ausreichend, was zu Kosteneinsparungen fuhrt, die Brücke über den Allerbach bedarf einer Brunnengrundung. Ein Problem scheint noch die Bauzeit von voraussichtlich 6 Monaten zu sein, da möglicherweise die Landwirtschaft bei der  Bewirtschaftung der anliegenden Flachen eingeschränkt wird. Im Augenblick ist ein Baubeginn vor August nicht möglich, so Herr Raven, da die Untere Naturschutzbehörde bestimmte Arten gefährdet sieht. Hierzu soll nochmals Rucksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern im Landratsamt gehalten werden. Auf Nachfrage einiger Rate, ist die Durchfahrt der Baustelle während der Bauzeit definitiv nicht möglich, so dass die Forderung nach einer Behelfsbrücke bzw. –brücken kam. Einer spontanen Schatzung nach käme eine solche Behelfsbrücke auf etwa 15.000 €, wobei hierzu auch die Flachen vorhanden sein mussten, was noch nicht abschließend geklärt ist.

Bebauungsplan Nr. 32 “Erweiterung Baugebiet Schützenstraße“ in Schainbach:

Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan. Sobald der Entwurf vorliegt, werden die entsprechend notwendigen Verfahrensbeschlusse gefasst.

 

Bebauungsplan Nr. 13 „Kirchfeld“ in Ludwigsmoos und Bebauungsplan Nr. 14 „Bgm.-Bitterwolf-Straße“ in Untermaxfeld der Gemeinde Königsmoos:

Die Gemeinde Königsmoos beabsichtigt in Ludwigsmoos neben dem Hammerstraßl und in Untermaxfeld an der Ingolstädter Straße zwei Baugebiete mit jeweils rund 30 Parzellen auf den Weg zu bringen. Die Gemeinde Ehekirchen sieht hier keine Grunde vorliegen, Einwande zu erheben.

 

Umsetzung Wasserrechtsbescheid Ehekirchen/Schönesberg; Entnahme einer Verrohrung und Schaffung zusätzlicher Rückhaltung:

In der wasserrechtlichen Genehmigung vom 23.10.2018 für Einleitungen aus der Kanalisation Ehekirchen/Schönesberg fordert das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen und das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt die Gemeinde Ehekirchen auf, am östlichen Ortsrand von Ehekirchen ein zusätzliches Ruckhaltevolumen von 210 m3 zu schaffen. Ziel ist es, die hydraulische Belastung des Grabens nördlich des Lohgrabens und der nachfolgenden Graben zu reduzieren. Hierzu war angedacht, eine Bachverrohrung südlich des Leitenwegs in Schönesberg zu entfernen. Hierzu ist aber in jedem Fall Grunderwerb notwendig. Für die Schaffung des vollständigen Volumens an der Stelle ist weiterer Grunderwerb notwendig. Alternativ stunde eine Flache im Weiteren Verlauf des Grabens zur Verfügung, welche aber bereits als Ausgleichsflache für das Baugebiet „Hopfengarten“ dient. Ob die Maßnahme hier umsetzbar ist soll noch geprüft werden, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, da die Ruckhaltung ortsnah gefordert wird. Eine Entscheidung hierzu wurde nochmals vertagt.

 

Energiekonzept für die öffentlichen Gebäude in Ehekirchen:

Gemeinderat Johann Stöckl stellte den Antrag, ein Energiekonzept für sämtliche öffentliche Gebäude rund ums Rathaus (Schule, Kindergarten, Kinderkrippe, Kirche, Rathaus etc.) erstellen zu lassen. Es gibt mittlerweile EU-Zuschüsse für Nahwärme und zukünftig müsse für CO2-Ausstos gezahlt werden. Der komplette Gemeinderat war der Auffassung, dass das Thema Energie zukünftig eines der wichtigsten Felder darstellt und man hier nachhaltig und vorausschauend denken und planen sollte. Es wird ein entsprechendes Büro mit der Studie beauftragt.

 

Sachstand zum Breitbandausbau:

Es ist vorgesehen, dass im November 2019 die Orte Ambach und Ehekirchen fertiggestellt werden. Voraussichtlich im April 2020 wird der Breitbandausbau in Bonsal und Buch durchgeführt. Nach der Fertigstellung von Buch und Bonsal erfolgt voraussichtlich im April/Mai 2020 der Ausbau im Ortsteil Holzkirchen. Für Mai 2020 ist der Breitbandausbau in Schainbach geplant.

 

Breitbandförderprogramm für Planungs- und Unterstützungsleistungen:

Der Gemeinderat hat beschlossen, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Forderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland für Planungs- und Unterstutzungsleistungen zu stellen. Im Hinblick auf ein neues Bayerisches Gigabitförderverfahren ab 2020 und ein neues Bundesförderverfahren sollen die Beratungsleistungen für die Entwicklung einer leistungsfähigen und zukunftsorientierten Breitbandversorgung im gesamten Kommunalgebiet in Anspruch genommen werden. Die Forderung beträgt 100 % bis zu einem Betrag von max. 50.000 € (brutto).