Gemeinderats-Sitzung vom 06.11.2018

Zu folgendem Bauantrag erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:

  • Bauantrag zum Anbau eines Lagers auf dem Grundstück FlNr. 1319/2 Gemarkung Ehekirchen,
  • Bauantrag zur Umnutzung von Teilbereichen des bestehenden Kindergartens Wirbelwind in Walda zu einer Kinderkrippe im Erdgeschoss
  • Bauantrag zum Anbau einer Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 23 Gemarkung Dinkelshausen

 

Folgende Bauanträge im Freistellungsverfahren (vollständige Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans „Bei der Probmühle“ in Ehekirchen) wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben:

  • Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Wohnanlage mit 6 WE auf dem Grundstück FlNr. 926/22 Gemarkung Ehekirchen

 

  1. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Ehekirchen und Bebauungsplan Nr. 28 „Buch-Nordwest“ der Gemeinde Ehekirchen

In der Sitzung am 06.02.2018 beschloss der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss etc. zum Bebauungsplan in Buch. Mittlerweile ist klar, dass der damals angewandte § 13 b BauGB hier nicht einschlägig ist. Somit soll in Absprache mit dem Planungsbüro Käser das alte Verfahren komplett eingestellt werden und ein neues Regelverfahren eingeleitet werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in der Sitzung am 09.11.2018 das bisher durchgeführte Verfahren eingestellt und die notwendigen Aufstellungs-, Billigungsbeschlüsse und die Beschlüsse zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belang gefasst. Da hier kein Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden kann, muss jetzt auch der Flächennutzungsplan geändert werden, wofür auch hier die notwendigen Beschlüsse gefasst wurden. Die entsprechend notwendigen Bekanntmachungen zu den Verfahren werden an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen veröffentlicht.

Leichenhaus in Hollenbach

Das offensichtlich um ca. 1740 errichtete Leichenhaus Hollenbach (ehem. Seelenkapelle)  wurde jetzt von einem Restaurator im Stuckhandwerk genauer untersucht, da sich in der Vergangenheit deutliche Schäden an der Stuckdecke und möglicherweise zusätzliche Setzungsrisse gezeigt haben. Es sind einige massive Risse mit Ablösungen entlang der Zerrbalken, in der Hohlkehle und über dem vorderen nördlichen Fenster sowie an dem apsidialen Abschluss im Osten vorhanden. Diese machten das Anbringen von Notsicherungen mittels Verschraubung, Unterlegscheiben und Tellerdübeln erforderlich. Zudem wird empfohlen das Gebäude durch einen Statiker überprüfen zu lassen.  Wenn auch diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird über die Restaurierung in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde entschieden.