Gemeinderats-Sitzung vom 04.09.2018

Jahresrechnung 2016 (Bericht örtliche Rechnungsprüfung, Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2016):

Im Gemeinderat erfolgte der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 fest und erteilte gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

 

Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung (VS-EWS) der Gemeinde Ehekirchen – Satzungsbeschluss:

Auf Grund Art. 5 Kommunalabgabengesetz erlässt die Gemeinde Ehekirchen eine Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen. Die Gemeinde erhebt einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung durch folgende Maßnahmen:

– Kanalsanierung Weidorf, Pöttmeser Straße, 2011 – 2017.
– Kanalsanierung Weidorf (offene und geschlossene Bauweise) 2018.
– Neubau der Kläranlage Ehekirchen.

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare, gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt,
wenn

  1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht, oder
  2. sie – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind.

Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. Der durch Verbesserungs- und Herstellungsbeiträge abzudeckende Aufwand in Höhe von 85 v. H. des verbesserungsbeitragsfähigen Investitionsaufwandes wird auf 7,7 Mio. € geschätzt und nach der Summe der Grundstücksflächen und der Summe der Geschossflächen umgelegt.

Da der Aufwand noch nicht endgültig feststeht, wird gemäß Art. 5 Abs. 4 KAG in Abweichung von Art. 2 Abs. 1 KAG davon abgesehen, den endgültigen Beitragssatz festzulegen.

Der vorläufige Beitragssatz beträgt:

  1. a) pro m² Grundstücksfläche:   0,52 €
  2. b) pro m² Geschossfläche:         6,40 €

Der endgültige Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche und Geschossfläche wird nach Feststellbarkeit des Aufwandes festgelegt. Die Satzung wird ortsüblich bekannt gemacht und zusätzlich auf die Homepage der Gemeinde Ehekirchen gestellt. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitragssatzung zur Verbesserung der Entwässerungsanlage der Gemeinde Ehekirchen für die Entwässerungseinrichtung Weidorf vom 23.10.2014, zuletzt geändert am 07.05.2015, außer Kraft.

 

Erneuter Antrag zur Beschaffung eines stationären Geschwindigkeitsmessgerätes:

Das bei der Bürgerversammlung Ehekirchen beantragte stationäre Geschwindigkeitsmessgerät wurde vom Bauausschuss am 18.06.2018 abgelehnt. Frau Baierl-Wohlfahrt beantragte erneut bei der Gemeinde Ehekirchen ein stationäres Geschwindigkeitsmessgerät für die Neuburger Straße bzw. die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung. Der Gemeinderat Ehekirchen hat beschlossen, zunächst in Ehekirchen (Neuburger Straße), Schönesberg (Augsburger Straße) und Walda (Ehekirchener Straße) das mobile Geschwindigkeitsmessgerät aufzustellen, das Ergebnis auszuwerten und mit den Fachbehörden sowie der Polizei diesbezüglich Rücksprache zu halten. Danach wird der Gemeinderat erneut über den Antrag von Frau Baierl-Wohlfahrt beraten.

 

Information zum Planungsstand bezüglich der Brücken über den Allerbach bei Ried und über den Dinkelshausener Arronderungskanal bei Seiboldsdorf:

Die hydrologischen Ergebnisse liegen vor. Demnach ist es theoretisch möglich die Königsmooser Brücke und voraussichtlich auch die Brücke über den Allerbach bei Ried mit dem Einschub eines Stahl- oder Stahlbetonrohrs wieder auf 16 t Traglast zu bringen, was aber nur eine Zwischenlösung ist. Ein Neubau wird über kurz oder lang für alle Brücken notwendig werden. Es wurden bereits die Unterlagen an das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zur Prüfung geschickt, ob diese Lösungen gangbar sind. Dabei müssen auch bei einem Hochwasserereignis etwaige Auswirkungen für die Oberlieger betrachtet werden. Falls ja, werden die groben Kosten für die Zwischenlösungen und für den kompletten Neubau ermittelt, um auf dieser Basis eine Entscheidung treffen zu können (Zwischenlösung oder gleich Neubau). Für die Brücke bei Seiboldsdorf gibt es auch eine technisch aufwendigere Lösung, die ebenso jetzt dem Wasserwirtschaftsamt zur Prüfung vorgelegt wurde.

 

Gewerbe- und Regionalschau „Gemeinsam stark!“:

Der Gemeinderat stimmte zu, den Beitrag von 1,- € / Einwohner auf 2,- € / Einwohner für die Gewerbe- und Regionalschau „Gemeinsam stark!“ 2019 zu erhöhen.

 

Bebauungsplan Nr. 25 „Wohnungspakt Bayern“ der Gemeinde Oberhausen:

Keine Einwände hatte der Gemeinderat Ehekirchen gegen das Bauleitplanverfahren der Gemeinde Oberhausen.

 

Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkstagswahl 2018:

Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einheitliches Erfrischungsgeld von 50 € an alle Wahlhelfer zu erstatten.