Gemeinderats-Sitzung vom 04.07.2017

7. Änderung des Flächennutzungsplans – Aufhebung Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Konzentrationsfläche für Windkraft“ der Gemeinde Ehekirchen – Beschluss über die eingegangen Stellungnahmen, die Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.2 BauGB) und Beteiligung Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.2 BauGB)

Der Gemeinderat behandelte die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen. Eine Abwägung hierzu musst nicht beschlossen werden, da inhaltlich keinerlei Einlassungen eingegangen sind. Ein Grundstückseigentümer im betroffenen Gebiet behält sich aber grundsätzlich  Schadensersatzforderungen vor, für den Fall, dass die Gemeinde die Konzentrationsfläche aufhebt. Der Gemeinderat hat dies zur Kenntnis genommen. Von daher werden die Planungen weitergeführt. Der Gemeinderat musste keine Abwägung von inhaltlichen Einlassungen beschließen, so dass der bestehende Entwurf vom 20.01.2017 nicht geändert wurde und nicht mehr gebilligt werden muss. Der Rat hat die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Asb.2 BauGB mit diesem Entwurf entsprechend beschlossen. Die notwendige Bekanntmachung wird an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen durchgeführt

10. Änderung des Flächennutzungsplans vom Markt Burgheim: Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Ehekirchen erhebt keine Einwendungen gegen die Planungen des Marktes Burgheim.

 

Verlängerung der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 224 Gemarkung Schönesberg

Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt die bereits genehmigte Bauvoranfrage um weitere 3 Jahre zu verlängern.

 

Brückenschäden – Klingsmoos/Ried und Seiboldsdorf/Kreisstraße ND 12

Am 21. Juni 2017 fand auf Veranlassung des Landratsamtes einen Besprechung im Rathaus Königsmoos mit den Bürgermeistern und Geschäftsleitern der beiden Gemeinden, Herrn Dipl.Ing Ilg und Herrn Laumer vom Tiefbauamt statt. Inhalt war der Zustand von mehreren Brücken und die notwendigen Maßnahmen. Der Landkreis hat im Zuge seiner Unterhaltspflichten für die Kreisbetreuungsstraßen die Brücken durch das Büro Igl, Putz + Partner  untersuchen lassen. Dies ist ein Büro, welches sich auf Brückenbauten spezialisiert hat. Das Ergebnis ist für die Gemeinden äußerst unerfreulich.

Die Gemeinde Königsmoos ist mit 3 Brücken betroffen. Die Gemeinde Ehekirchen ist mit 2 Brücken betroffen, die Brücke an der Straße zwischen Seiboldsdorf und der Kreisstraße ND 12 über den Dinkelshausener Arrondierungskanal und die Brücke über den Allerbach an der Straße Ried Klingsmoos. Für beide liegt im Wesentlichen das gleiche Ergebnis vor:

Sie sind in einem sehr schlechten Zustand, so dass die Gemeinde Ehekirchen entweder die Brücken sofort sperren müsste oder alternativ auf 3 Tonnen begrenzt. Bei der Besprechung wurde sogleich mit Königsmoos vereinbart, die Brücken auf 3 Tonnen zu begrenzen. Sollten trotzdem weiterhin Fahrzeuge mit größerer Tonnage die Brücke benutzen, liegt im Falle eines Schadens die Haftung dann beim Geschädigten selbst. Selbst diese Begrenzung auf 3 Tonnen sieht der Sachverständige schon als maximal mögliches Zugeständnis an, so dass hier keine andere Alternative bleibt.

Unterm Strich sind die in etwa 80 Jahre alten Bauwerke aber sanierungsbedürftig bzw. müssen neu errichtet werden. Genauere Informationen werden noch in diesem Jahr in einer gemeinsamen Gemeinderatssitzung der beiden Gemeinderäte Königsmoos und Ehekirchen durch das Sachverständigenbüro  vorgestellt. Geschätzt werden die 2 notwendigen Neubauten auf etwa insgesamt 1 Mio €, wobei voraussichtlich 50 % Zuschuss möglich sind. Bei der Besprechung wurde bereits vereinbart, dass die beiden Gemeinden bei den anstehenden Neubauten entsprechend zusammenarbeiten und die Synergien hier zu nutzen.

 

Ersatzbeschaffung SanvO Fahrzeug

Der Gemeinderat Ehekirchen genehmigt die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für die Sanitäter vor Ort. Das Fahrzeug selbst wird 17.900 € kosten und ca. 10.000 € werden voraussichtlich noch fällig für Blaulicht, Beklebung etc.. Die Gemeindeverwaltung und Bürgermeister Gamisch sind derzeit noch damit beschäftigt Spenden für das Fahrzeug bei örtlichen Firmen etc. zu akquirieren. Falls sich auch Bürger angesprochen fühlen und hier spenden wollen, können Sie jederzeit mit Bürgermeister Gamisch Kontakt aufnehmen!“