Zu folgenden Bauantragen erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:
- Bauantrag bezüglich der Überdachung des bestehenden Grünfuttersilos auf dem Grundstuck FlNr. 426 Gemarkung Buch.
- Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, FlNr. 426 Gemarkung Buch.
- Bauantrag zum Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in einen Wohnraum, FlNr. 33/2 Gemarkung Schönesberg.
- Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses, FlNr. 1060/15, Gemarkung Ehekirchen.
- Bauantrag zur Umnutzung von Raumen im Dachgeschoss zu Wohnraumen, FlNr. 91/3 Gemarkung Ambach.
- Bauantrag zur Errichtung eines Freisitzes inkl. darunter liegender Terrasse, Nutzungsänderung einer Metzgerei in eine Doppelgarage und Umnutzung einer früheren Gastronomie in einen Wohnraum, FlNr. 12/9 Gemarkung Ehekirchen.
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Kaltenbrunnen“ zur Errichtung einer Fertiggarage auf dem Grundstuck FlNr. 959/60 Gemarkung Ehekirchen:
Der Gemeinderat Ehekirchen stimmt einer Isolierten Abweichung wegen Nichteinhaltung der Baugrenzen zu.
Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Königsmoos: Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB:
Die Gemeinde Ehekirchen erhebt keine Einwände gegen die Planungen der Gemeinde Königsmoos.
Klaranlage Ehekirchen – Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude:
Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt, auf dem Betriebsgebäude der neuen Klaranlage Ehekirchen eine Photovoltaikanlage zu errichten und mitausschreiben zu lassen.
Vertrag zur Regelung der Rechtsbeziehungen aus der Schulaufwandsträgerschaft für die Grundschule Ehekirchen zwischen der Gemeinde Ehekirchen und dem Schulverband Ehekirchen:
Der Gemeinderat Ehekirchen genehmigt den neuen Schulvertrag zwischen der Gemeinde Ehekirchen und dem Schulverband Ehekirchen, der aufgrund der Neuaufnahme von Rohrenfels notwendig wurde.