Vereidigung der neuen Gemeinderätin Frau Alexandra Karmann aus Weidorf
Die formalen Beschlüsse des Gemeinderats wurden schon in der Sitzung am 13.03.2018 gefasst, so dass Frau Karmann in der jetzigen Sitzung feierlich ihren Amtseid nach Art. 47 Abs. 2 GLKrWG i.V.m. Art. 31. Abs. 4 GO ablegen durfte. Gleichzeitig übernimmt sie jetzt einen Vertreterposten im Bauausschuss und einen Sitz im Energieausschuss der Gemeinde Ehekirchen. Nachdem ihr der gesamte Gemeinderat kräftig Applaus spendete, wünschte Bürgermeister Gamisch viel Glück für ihre neue Tätigkeit.
Regenrückhaltung in Weidorf
Auf Grund von Starkregenereignissen im Jahr Juni 2016 wollte der Gemeinderat Ehekirchen in Weidorf eine Verbesserung für die Regenwasserruckhaltung schaffen und in Eigenregie ein Ruckhaltebecken Richtung Gumppenberg auf einem gemeindlichen Waldgrundstück schaffen. Hierzu wurde ein Rodungsantrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten PAF gestellt. Im Zuge dieses sehr zähen Verfahrens stellte sich jetzt heraus, dass die entsprechenden Fachbehörden des Freistaats hierfür in jedem Fall eine professionelle Planung durch ein fachkundiges Büro fordern. Der Gemeinderat Ehekirchen beschloss aus diesem Grund nun Angebote hierfür einzuholen.
Aufstellung Bebauungsplan Markt Burgheim Nr. 31 Sondergebiet Naherholung „Am Badesee“ und 12. Änderung Flächennutzungsplan Markt Burgheim im Parallelverfahren: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat Ehekirchen hat erhebt keine Einwände gegen die Planungen des Marktes Burgheim.
Antrag auf Übernahme Personalkostendefizit Maxi-Gruppe 2018/2019
Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt, das beantragte Personalkostendefizit der Maxi-Gruppe des Vereins für Familienhilfe in Höhe von voraussichtlich ca. 5.200 € für das Jahr 2018/2019 zu übernehmen.
Bestätigung des neugewählten 1. und 2. Kommandanten der FFW Ambach
Der Gemeinderat Ehekirchen bestätigt die beiden „neuen“ „alten“ Kommandanten: – Kdt. Herr Erwin Neff – Kdt. Herr Ludwig Neff jun.
Verkehrsschau 2018
In der Regel führt die Gemeinde Ehekirchen jährlich eine Verkehrsschau mit der Polizei Neuburg, dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt, der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes und das Tiefbauamt des Landkreises ND-SOB und weiteren Fachbehörden durch und bespricht Anregungen von Bürgern oder den Gremien der Gemeinde hinsichtlich verkehrlichen Situationen. Bei der letzten Verkehrsschau am 22. März 2018 wurde Folgendes besichtigt und gemeinsam festgelegt:
- Überhöhte Geschwindigkeiten in der Dr.-Müller-Straße in Ehekirchen
Laut Schulleitung und den Busaufsichten fahren hier Autos teils sehr schnell, trotz der Schülersituation. Straßenverkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen sind an der Stelle nicht zielführend. Einzig verbleibende Maßnahmen sind Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere bei den Eltern. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist an der Stelle nicht möglich. Absolutes Halteverbot entlang des Schulsportplatzes sinnlos, da 20 m nach der Einfahrt sowieso Halteverbot ist und dann nur mehr wenige Meter betroffen sind an die sich dann wohl niemand hält, da ja nur „kurz das Kind geholt wird“. Auch ist eine permanente Überwachung dieses Halteverbots nicht möglich.
- Parksituation in der Neuburger Straße in Ehekirchen
Hier parken immer wieder Fahrzeuge im absoluten Halteverbot, was z.T. gerade in der Früh vor Schulbeginn zu chaotischen Situationen führt. Sinnvoll wäre es eine Parkbucht bzw. Haltemöglichkeit für LKWs an der Stelle zu schaffen. Hierzu soll Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen werden. Eine Zufahrt vom Nettoparkplatz zur Seiboldsdorfer Straße ist nicht möglich.
- Kreuzung Dorfstraße/Neuburger Straße in Ehekirchen
Von einem Verkehrsspiegel für die Radfahrer aus Schönesberg kommend wird an der Stelle abgeraten. Es soll auf dem Geh- und Radweg Richtung Schönesberg auf der Höhe des angrenzenden Carports ein neues Schild „Geh- und Radweg“ aufgestellt werden. Das Straßenschild „Dorfstraße“ ist zu erneuern. Die weitere Beschilderung erledigt das Staatliche Bauamt. Ansonsten soll hier an der Situation nichts geändert werden. Eine Gefahrenstelle ist derzeit nicht auszumachen besonders im Hinblick darauf, dass hier noch kein Unfallschwerpunkt gegeben ist, bzw. niemand Kenntnis von Unfällen mit Radfahrern an der Stelle hat.
- Kreuzung Sportplatzweg/Wallertshofener Straße in Ehekirchen
Sowohl für die Ausfahrt „Urteläcker“ als auch Ausfahrt „Sportplatzweg“ wird kein Verkehrsspiegel empfohlen. Das „LKW-Schild“ an der Einfahrt „Sportplatzweg“ soll ersatzlos entfernt werden.
- Parksituation in der Gartenstraße in Ehekirchen
Von Seiten der Gemeinde Ehekirchen kann hier nichts weiter veranlasst werden als Hinweise im Gemeindeblatt. An jeder Fahrbahnstelle, an der weniger als 3,05 m Durchfahrt verbleibt gilt automatisch Halteverbot. Auf dem Gehweg ist das Parken auch verboten. Bei Verstößen gegen die Halteverbote kann nur die Polizei tätig werden.
- Ortsschild in Buch
Die Regelung in der StVO ist eindeutig. Ortsschild bei letzter Bebauung bzw. dazugehörige Erschließung; damit ist die Bebauung gemeint die durch diese Straße erschlossen ist. Also ist hier keine Versetzung des Ortsschildes Richtung Holzkirchen möglich.
- Überhöhte Geschwindigkeiten im Auweg in Weidorf
Im Auweg in Weidorf wohnen 7 Kinder unter 10 Jahre. In letzter Zeit ist hier das Verkehrsaufkommen stark gestiegen. Besonders Quad- und Motorradfahrer sowie Landwirte mit großen Traktoren mit Güllefässern und andere großen Anhängern fahren von der Kläranlage her kommend mit hoher Geschwindigkeit durch den Auweg. Um die Situation für in den Ort einfahrende Fahrzeuge klarer zu machen, wird an der Ortseinfahrt ein Ortsschild angebracht. Falls dies nicht fruchtet, kann bei der nächsten Verkehrsschau über eine 30er-Begrenzung nachgedacht werden. Eine 30er-Zone ist hier nicht möglich.
- 30er Beschilderung in der Bergstraße in Walda
Die ausgeblichenen 30er Schilder sollen ersetzt werden. Nach jeder ab- bzw. einmündenden Straße (in beide Fahrtrichtungen) muss ein 30er–Schild errichtet werden.
- Ortseinfahrt Moosweg in Walda
Die Beschilderung an der Stelle ist eigentlich gut. Das Ortsschild soll ein bisschen gedreht werden. 20-30 m hinterhalb des Ortsschildes sowie an der Zufahrt in den Moosweg soll ein 30er-Schild errichtet werden. Das „Freiwillig 30“-Schild kann dann entfernt werden.
- Kreuzung Weiherstraße/Am Wiesenrain in Ambach
Es wurde beantragt die Vorfahrt zu ändern. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass der Hauptverkehr von der Staatsstraße kommend Richtung Tennisheim geht. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Vorfahrtsänderung Probleme mit sich bringen kann (Gewohnheit). In Folge dessen wird hier keine Vorfahrtsänderung vorgenommen.
- Kreuzung Seiboldsdorf/Ambach an der ST 2035 und Südliche Kreuzung Hollenbach Kirchstraße/ ST 2035
Problem: Gefährliche Einfahrt/Überfahrt wegen überhöhter Geschwindigkeiten auf der Staatsstraße. Die Beteiligten sehen hier keine Veranlassung etwas zu unternehmen z.B. Begrenzung auf 80 km/h. Es kann links und rechts über 200 m in die Straße eingesehen werden.
- Ortseinfahrt St.-Quirinus-Straße in Hollenbach
Das Staatliche Bauamt wir hier ein Schild „Abknickende Vorfahrtstraße“ aufstellen. Das Ortsschild bleibt an der bisherigen Stelle.
- Auswärtige Beschilderung nach Ehekirchen
Es wurde sich beschwert, dass Ehekirchen von Augsburg kommend sehr schlecht beschildert ist. Ehekirchen ist ein sogenanntes Nahziel. Dieses soll zwei Ortschaften vorher beschildert werden. Eine weitergehende Beschilderung ist nicht möglich. Fernziele (z. B. Neuburg) werden nach einer Fernzielverordnung anders beschildert.
Standfestigkeitsprüfung Grabsteine in gemeindlichen und kirchlichen Friedhöfen
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Friedhofsträger verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Die Prüfung wird – vorbehaltlich geeigneter Witterung – durch das Bau- und Sachverständigenbüro Manfred Becker, 35789 Weilmünster, am 09.04.2018, durchgeführt.
Folgende Friedhöfe werden geprüft:
Ehekirchen, Ambach, Seiboldsdorf, Hollenbach, Dinkelshausen, Bonsal, Buch, Walda, Weidorf und Haselbach.