Gemeinderats-Sitzung vom 19.06.2018

iKommZ – erneuter Satzungsbeschluss (finale Version) nach Einarbeitung der letzten Änderungswünsche:

Die Gemeinde Ehekirchen hat am 12.12.2017 bereits einen Satzungsentwurf beschlossen. Im Zuge der ersten Beschlussrunde in den Ratsgremien der beteiligten Kommunen ergab sich noch Änderungsbedarf. Ebenso wurde der Satzungsentwurf der Kommunalaufsicht im LRA Neuburg-Schrobenhausen vorgelegt. Die Änderungswünsche wurden in die aktuelle, abschließend geänderte Satzung „iKommZ Mittlere Donau gKU“ übernommen. Es handelt sich grundsätzlich um überwiegend redaktionelle Änderungen. Information zum weiteren Verfahrensablauf:

  • Alle sieben beteiligten Kommunen erwirken den Satzungsbeschluss noch im Juni 2018.
  • Parallel dazu erarbeiten das Beratungsbüro Popp und die sieben Gemeinden einen Entwurf für die Stellenausschreibung „Vorstand gKU (Geschäftsführer)“.
  • Parallel dazu Förderverfahren.
  • Jede Gemeinde richtet einen adäquaten Arbeitsplatz für den GF ein; dieser rolliert zwischen den sieben Kommunen.
  • Vor der Sommerpause 2018 erfolgt die Ausschreibung.
  • Mitte September 2018 konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates.
  • Vorauswahl Bewerber.
  • Terminierung Bewerbungsgespräche.
  • Bewerbungsgespräche idealerweise noch im September einschl. Auswahl.
  • Bei Wahrung etwaiger Kündigungsfristen ist mit Arbeitsbeginn des GF vermutlich erst zum 1. Januar 2019 zu rechnen.
  • Begleitung Phase II durch Buro Popp endet formal mit Abnahme des Unternehmens.
  1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Wallertshofen“ – Aufstellungsbeschluss:

Nachdem das Umlegungsverfahren im Bereich Wallertshofen jetzt abgeschlossen ist, kann der entsprechende Bebauungsplan geändert werden. Ziel der Bebauungsplanänderung ist, das Gewerbegebiet immissionsrechtlich auf den heutigen Rechtsstand zu bringen sowie im Weiteren den Bebauungsplan insgesamt zu optimieren und den heute geltenden Regeln der Technik anzupassen. Der Gemeinderat Ehekirchen fasst hierzu den notwendigen Aufstellungsbeschluss.

 

  1. Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich „Dinkelshausen-West“ – Satzungsbeschluss:

Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 03.04. bis zum 04.05.2018 die Möglichkeit gegeben sich zum Satzungsentwurf in der Fassung vom 13.03.2018 entsprechend zu äußern. Es mussten die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und Abwägungsvorschlage gefasst werden. Im Anschluss daran konnte der neue Entwurf in der Fassung vom 19. Juni 2018 als Satzung beschlossen werden. Die Bekanntmachung hierzu erfolgt wie üblich an der Amtstafel am Rathaus und auf unserer Homepage.

 

Antrag von Lisa-Maria Sarauer und Christoph Meitinger auf Durchführung eines  Bauleitplanverfahrens:

Frau Sarauer und Herr Meitinger beantragten die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens, damit bestimmte Flachen im Außenbereich in Schönesberg für sie bebaubar werden. Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt, die Bauwerber hier zu unterstutzen und auf deren Kosten ein notwendiges Verfahren einzuleiten.

 

Ortsabrundungssatzung „Schönesberg-Südost“ der Gemeinde Ehekirchen – Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:

Der Gemeinderat Ehekirchen fasste den Aufstellungsbeschluss für die Ortsabrundungssatzung „Schönesberg-Südost“ der Gemeinde Ehekirchen und billigt den entsprechenden Entwurf in der Fassung vom 19.06.2018. Gleichzeitig wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Entwurf vom 19.06.2018 beschlossen. Die Bekanntmachung zu dem Verfahren erfolgt wie üblich an der Amtstafel und auf der Homepage der Gemeinde.

Bauantrag der Gemeinde Ehekirchen zum Neubau eines Aussegnungsraumes und eines Abstellraumes auf den Grundstucken FlNr. 22 und 23/1 Gemarkung Buch:

Der Gemeinderat erteilt zum Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB und stimmt den Planungen wie vorgestellt, zu.

Antrag auf Zuschuss zur Renovierung der Pfarrkirche St. Peter und Paul Seiboldsdorf:

Die Kirchenverwaltung beantragte einen Zuschuss für die im Jahr 2019 geplante Renovierung der Pfarrkirche St. Peter und Paul Seiboldsdorf. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus einer Außeninstandsetzung und einer statischen Sanierung der Dachkonstruktion. Große Teile des durch das Ingenieurbüro Wolfrum und Römer ermittelten Aufwandes betreffen insbesondere den Kirchturm. Die berechneten Gesamtkosten belaufen sich auf 764.000 €. Der Gemeinderat Ehekirchen genehmigt wie bei solchen kirchlichen Bauvorhaben üblich, einen Zuschuss von 5 % nach Vorlage der Rechnungen.

Antrag auf Zuschuss zur Renovierung der Pfarrkirche St. Peter und Paul Seiboldsdorf:

Die Kirchenverwaltung beantragte einen Zuschuss für die im Jahr 2019 geplante Renovierung der Pfarrkirche St. Peter und Paul Seiboldsdorf. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus einer Außeninstandsetzung und einer statischen Sanierung der Dachkonstruktion. Große Teile des durch das Ingenieurbüro Wolfrum und Römer ermittelten Aufwandes betreffen insbesondere den Kirchturm. Die berechneten Gesamtkosten belaufen sich auf 764.000 €. Der Gemeinderat Ehekirchen genehmigt wie bei solchen kirchlichen Bauvorhaben üblich, einen Zuschuss von 5 % nach Vorlage der Rechnungen.

 

Information zu den Starkregenereignissen der letzten Wochen und den hierdurch entstandenen Schäden:

Bürgermeister Gamisch zeigte den anwesenden Gemeinderäten und Zuhörern Bilder und Filme aus den Ortsteilen Ried, Schainbach und Schönesberg von den letzten Regenereignissen. Weiterhin berichtete er, dass im Nachgang viele Gemeindebürger in der Verwaltung vorstellig wurden wegen Schäden auf ihren Grundstücken. Nach Rücksprache mit den Fachbehörden ergeben sich 3 wesentliche Handlungsfelder:

  1. Langfristige Maßnahmen

Hier wird die Gemeinde alles Notwendige unternehmen, um einen größtmöglichen Schutz der Bevölkerung und der Wohnbebauung sicherzustellen. Ziel wird sein, im Zuge eines Hochwasserschutzkonzepts mögliche Defizite und mögliche z.B. bauliche Maßnahmen wie Hochwasserrückhaltebecken aufgezeigt zu bekommen. In einem 2. Schritt müssen dann Schritt für Schritt diese Maßnahmen auch realisiert werden. Voraussichtlich werden hierzu selbstverständlich dann entsprechende Flächen vorderhalb der Wohnbebauungen benötigt werden, die es dann gilt zu erwerben, um dort baulich tätig werden zu können.

  1. Mittelfristige Maßnahmen

Bürger, die der Auffassung sind, dass sie Schäden durch unsachgemäße Bewirtschaftung von Flächen erlitten haben (z.B. durch Bodenerosion von Flächen), können sich an das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Sachgebiet 32 –Bodenschutz- wenden. Diese können dann unter Zuhilfenahme des Fachzentrums für Agrarökologie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten PAF die

Eigentümer und Pächter der Grundstücke entsprechend beraten, wie zukünftig Schäden durch Erosion so gut es geht verhindert werden können. Dies wird aktenkundig festgehalten und kann bei Nichteinhaltung zu bescheidmäßigen Eingriffen in die Bewirtschaftung führen, die dann detailliert vorgeben, wie mit den Flächen umzugehen ist. Eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bodenschutzrechts hinsichtlich Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser befindet sich auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen unter Service -> Formulare, Anträge und Broschüren -> Sonstiges.

  1. Kurzfristige Maßnahmen

Jedem Bürger steht es selbstverständlich frei, sich im Zuge des Privatrechts von einem Anwalt beraten zu lassen bzgl. Sofortmaßnahmen, wenn es um den Schutz des eigenen Eigentums geht.