Gemeinderats– Sitzung vom 26.05.2020

Verabschiedung ehemaliger Gemeinderäte:
Bürgermeister Gamisch verabschiedet zu Beginn der Sitzung die ausscheidenden Gemeinderäte:

Ralf Wittmann
24 Jahre (1996 – 2020) Gemeinderatsmitglied
Rechnungsprüfungsausschuss von 1996 – 2002 (Vorsitzender)
Schulverbandsrat von 2002 – 2014
Ab 03.06.1997 Mitglied im Friedhofsausschuss
Kindergarten-Bauausschuss 01.09.2008 – 30.04.2014
Energieausschuss von 2014 – 2020
Mit der kommunalen Dankurkunde für besondere Dienste um die
kommunale Selbstverwaltung am 20.01.2015 ausgezeichnet.

Josef Karmann
18 Jahre (2002 – 2020) Gemeinderatsmitglied
Rechnungsprüfungsausschuss von 2002 – 2008
Bau- und Umweltausschuss von 2008 – 2020
Zweckverband zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe
von 2008 – 2020.

Georg Kugler
12 Jahre (2008 – 2020) Gemeinderatsmitglied
Zweckverband zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe von 2008 – 2020.

Anton Daferner
12 Jahre Ortssprecher für Schainbach (2002 – 2014)
6 Jahre (2014 – 2020) Gemeinderatsmitglied
Finanzausschuss von 2014 – 2020
Umweltreferent von 2014 – 2020.

Franz Männling
6 Jahre (2014 – 2020) Gemeinderatsmitglied
Energieausschuss von 2014 – 2020
Rechnungsprüfungsausschuss von 2014 – 2020 (Vorsitzender).

Paul Strixner
6 Jahre (2014 – 2020) Gemeinderatsmitglied
Zweckverband zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe von 2014 – 2020
Kreisrat seit 2002.

Johannes Wintermayr
6 Jahre (2014 – 2020) Gemeinderatsmitglied
Energieausschuss von 2014 – 2020
Jugendreferent von 2014 – 2020.

Frau Sofia Käfer, Frau Alexandra Karmann und Herr Stefan Hertl werden in einer der nächsten Sitzungen verabschiedet. Die anwesenden ehemaligen Gemeinderäte durften sich im Anschluss in das „Goldene Buch“ der Gemeinde Ehekirchen eintragen.

Urkundenübergabe Eheschließungsstandesbeamte:

Dem ersten Bürgermeister Günter Gamisch, dem 2. Bürgermeister Thomas Braun und dem 3. Bürgermeister Otto Plath wurden die Urkunden für Eheschließungsstandesbeamte überreicht, so dass diese jetzt in der Gemeinde trauen dürfen.

Weiteres Vorgehen zur Breitbanderschließung:

Es wurde beschlossen, in ein 2. Verfahren beim Bayerischen Breitbandförderprogramm „Höfebonus“ einzusteigen, um die Einödhöfe/Aussiedlerhöfe mit Glasfaser erschließen zu können. Es erfolgte eine Abfrage der betroffenen Grundstückseigentümer, ob ein Bedarf für einen Glasfaseranschluss besteht. Weiter wurde beschlossen, dass die Gemeinde Ehekirchen in das Bayerische Gigabitverfahren einsteigt und mit dem Markterkundungsverfahren beginnt.

Bebauungsplan Nr. 33 „An der Bonsaler Straße“ in Buch

Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschlüsse:
In der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2019 wurde beschlossen, ein Bauleitplanverfahren auf Antrag dreier ortsansässiger Familien an der Bonsaler Straße durchzuführen. Gleichzeitig wurde ein  entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Gemeinderat Ehekirchen billigte den vom Ingenieurbüro Wipflerplan (PAF) ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33 „An der Bonsaler Straße“ in Buch der Gemeinde Ehekirchen in der Fassung vom 26.05.2020 und beschloss gleichzeitig die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Bekanntmachung erfolgt ortsüblich an der Amtstafel am Rathaus Ehekirchen und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.

Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 32 „GE Burgheim West II“ des Markt Burgheim und 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Markt Burgheim:

hier jeweils Frühzeitige Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Gemeinde Ehekirchen erhebt keine Einwände gegen die Planungen des Marktes Burgheim.

Kläranlage Ehekirchen – Einbau eines Filters für Mikroplastik:

Der Gemeinderat Ehekirchen hat darüber nachgedacht, für die neue Kläranlage einen Filter für Mikroplastik einbauen zu lassen. Nach der Beteiligung mehrerer Fachbehörden (Landesamt für Umwelt, Fraunhofer-Institut) ergab sich, dass zum einen konventionelle kommunale Kläranlagen bereits einen vergleichsweise hohen Reinigungsgrad für Mikroplastik haben. Das Fraunhofer Institut für Umwelt, -Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT schätzt die massebezogene Abscheideeffizienz von Kläranlagen für Mikroplastik auf 95% und für Makroplastik auf nahezu 100%. Zum anderen ist noch keine Technik auf dem Markt, die wirtschaftlich vertretbar wäre und zudem Marktreife besitzt. Der Gemeinderat hat deswegen den Einbau eines Filters derzeit abgelehnt.

Ortsabrundungssatzung „Ambach-Nord“ der Gemeinde

Ehekirchen – Billigungsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:
Der Grundsatz- und Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2020 gefasst. Die Planung ist erforderlich, um die rechtsverbindlichen Voraussetzungen für die Einbeziehung des im Plan begrenzten Gebietes in den Innenbereich des Ortes Ambach zu schaffen. Der Gemeinderat Ehekirchen billigte den vom Ingenieurbüro Käser, Buch, ausgearbeiteten Entwurf einer Ortsabrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) „Ambach-Nord“ der Gemeinde Ehekirchen in der Fassung vom 26.05.2020 nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, für eine Teilfläche aus dem Grundstück FlNr. 51 Gemarkung Ambach und beschloss gleichzeitig die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Bekanntmachung erfolgt ortsüblich an der Amtstafel am Rathaus Ehekirchen und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.

6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ehekirchen und Bebauungsplan Nr. 27 „Südlich der Hauptstraße“ in Ehekirchen

Der Gemeinderat Ehekirchen hat in der Sitzung am 20.11.2018 sämtliche notwendigen Beschlüsse für die beiden Bauleitplanverfahren gefasst. Zwischenzeitlich wurden noch Immissionsgutachten gefordert welche mittlerweile auch vorliegen, so dass in der Sitzung am 26.05.2020 jetzt die entsprechenden Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen gefasst werden konnten. Aus dem Rat kam zu den durch das Büro Wipflerplan und der Gemeindeverwaltung vorbereiteten Abwägungsvorschlägen der Antrag, Nachtarbeit (22 Uhr – 6 Uhr) komplett auszuschließen, was aber mehrheitlich abgelehnt wurde. Ansonsten wurden die Abwägungsvorschläge entsprechend gefasst und im Anschluss jeweils die notwendigen Verfahrensbeschlüsse für die 2. Auslegung gefasst. Die Bekanntmachung erfolgt ortsüblich an der Amtstafel am Rathaus Ehekirchen und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.