8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ehekirchen – Aufstellungs- u. Billigungsbeschluss sowie Verfahrensbeschlüsse nach § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB
Da zur ursprünglich angedachten Ausweisung von Wohnbauland bei Schönesberg jetzt noch Flächen für ein Sondergebiet für einen Vollsortimenter ausgewiesen werden sollen, kann das Verfahren nicht mehr im Zuge von § 13 b BauGB durchgeführt werden. Aus diesem Grund muss an der Stelle auch der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Auf Antrag wurde zunächst nochmals darüber abgestimmt, ob der Gemeinderat grundsätzlich einen Vollsortimenter in Ehekirchen will, was gegen eine Stimme eindeutig bejaht wurde. Im Anschluss wurde der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung genehmigt, der Aufstellungsbeschluss und die notwendigen Verfahrensbeschlüsse gefasst. Die hierfür notwendigen Bekanntmachungen erfolgen wie üblich auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen und der Amtstafel am Rathaus.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (Denkmalschutz) der Kath. Filialkirchenstiftung St. Martin Schainbach wegen der Erstellung einer Absturzsicherung: Stellungnahme der Gemeinde Ehekirchen nach Art. 15 Abs. 1 BayDSchG
Beabsichtigte Maßnahme: Erstellung einer Absturzsicherung in Form einer, mit Pfosten aus Metall und längs gespannten Seilen, in gleichmäßigen Abstand zueinander, verlaufender Sicherung. Der Gemeinderat erteilte zu der beabsichtigten Maßnahme sein Einvernehmen.
Mobilfunk-Standortsuche für den Mobilfunkstandort Walda (Deutsche Telekom Technik GmbH (DTT))
Die DTT ist auf die Gemeinde Ehekirchen zugegangen. Zur Versorgung von Schainbach, Walda, Weidorf, sowie der ST 2035 und Kreisstraße ND 8 mit mobilen Sprach- und Breitbanddiensten hat sich offensichtlich die Notwendigkeit für einen neuen Mobilfunksender lt. Telekom ergeben. Es ist der Aufbau von Mobilfunkanlagen mit GSM/UMTS/LTE Technik notwendig. Die Gemeinde hat in diesem Zuge die Möglichkeit entsprechende Grundstücke anzubieten. Hierbei ist der Gemeinderat selbstverständlich daran interessiert, dass solche Sendemasten möglichst weit weg von den Ortschaften stehen. Seitens der Gemeinde Ehekirchen wird das Grundstück Fl.-Nr. 322 Gemarkung Walda vorgeschlagen.
Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm: Information vom Bayerischen Mobilfunkzentrum und weiteres Vorgehen
Die Gemeinde Ehekirchen wollte eigentlich an dem Verfahren teilnehmen, um die weißen Flecken des Handyempfangs in der Gemeinde Ehekirchen zu schließen. Trotz mehrmaliger Nachfrage auch im Wirtschaftsministerium, scheint es so, dass das komplette Gemeindegebiet zumindest von mindestens einem Anbieter abgedeckt wird, so dass keine Förderung in der Sache möglich ist. Die Gemeinde Ehekirchen wird eine Nachmessung durchführen lassen.
Informationen aus der Sitzung des Entwicklungsausschusses vom 14.07.2020 und entsprechende Beschlüsse
Der Gemeinderat Ehekirchen bestätigte die vom Entwicklungsausschuss erarbeiteten Empfehlungen:
Der Neubau des Kindergartens in Ehekirchen wird auf dem Grundstück Fl.-Nr. 26/26 Gemarkung Ehekirchen realisiert, als Ersatz für den derzeitigen Container und zukünftigen zusätzlichen Bedarf in Ehekirchen. Hierbei soll die Neugestaltung des Areals Altes Rathaus – St.-Stephanus – Mittelschule – Rathaus – Kindergärten im Zuge der Dorferneuerung unbedingt berücksichtigt werden. Auch soll ein mögliches Energiekonzept bedacht werden, was in diesem Areal auch angestoßen wurde. Hierzu soll jetzt ein geeigneter Planer gefunden werden. Das Konzept zur Schaffung eines Naturkindergartens wird neben den Planungen zum Bau eines neuen Kindergartens in Ehekirchen weiterverfolgt.