Zu folgendem Bauantrag erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:
- Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf den Grundstücken FlNr. 90 und 97 Gemarkung Ehekirchen.
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Hollenbach, FlNr. 23
Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt, dass zunächst beim Landratsamt ND-SOB nachgefragt werden soll, ob das Bauvorhaben wie eingereicht tatsächlich das Einfügegebot aus § 34 BauGB erfüllt.
- Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ehekirchen zur Ausweisung von Gewerbe- und Wohnbauflächen
Der Gemeinderat Ehekirchen fasst den Aufstellungsbeschluss, den Billigungsbeschluss, den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Es sollen hier Flächen für Gewerbe und für Wohnbaunutzung ausgewiesen werden. Die Flächennutzungsplanänderung ist Voraussetzung für den Bebauungsplan Nr. 27 „Südlich der Hauptstraße II“ der Gemeinde Ehekirchen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt ortsüblich an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.
Bebauungsplan Nr. 27 „Südlich der Hauptstraße II“ der Gemeinde Ehekirchen
Der Gemeinderat Ehekirchen fasst auch hier den Aufstellungsbeschluss, den Billigungsbeschluss, den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Es sollen hier Flächen für Gewerbe und für Wohnbaunutzung ausgewiesen werden. Das Verfahren wird parallel zur 6. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt ortsüblich an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.
- Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Gewerbegebiet Wallertshofen“ der Gemeinde Ehekirchen. Abwägungsbeschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat Ehekirchen hat in seiner Sitzung vom 19.06.2018 den Aufstellungsbeschluss und in seiner Sitzung vom 24.07.2018 das notwendige Verfahren beschlossen. In der Zeit vom 21.09.2018 bis zum 22.10.2018 hatten die Beteiligten die Möglichkeit sich zu dem Verfahren entsprechend zu äußern. Die eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge wurden vom Büro WipflerPLAN (PAF) vorgestellt und beschlussmäßig behandelt. Im Anschluss wurde der sich neu ergebende Entwurf vorgestellt und gebilligt sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt ortsüblich an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.