Gemeinderat – Sitzung vom 15.12.2015

Energiecoaching
Die Regierung von Oberbayern fördert einige ausgewählte Gemeinden, die mit einem Fachbüro ein Energiecoaching durchführen dürfen. Die Gemeinde Ehekirchen wurde hier ausgewählt und durfte am Programm teilnehmen. Das Ergebnis dieses Coachings wurde jetzt durch Herrn Dipl.-Ing. (TU) Welf Erös vom Ingenieurbüro PGA (Altdorf) vorgestellt. Der Gemeinde wurden Wege aufgezeigt, wie der „Energie-3-Sprung“, also Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und erneuerbare Energien, gelingen kann. Es wurde aufgezeigt, wo unsere Gemeinde ausbaubare Potentiale hat. Beispielsweise  wurde aufgezeigt, dass rechnerisch bereits jetzt 18 % des Wärmebedarfs und 334% des Strombedarfs im Gemeindegebiet selbst produziert werden und hier in Zukunft bei der Wärme 76 % und beim Strom 640 % möglich sind. Die Voraussetzungen für Nahwärmenetze wurden ermittelt und unsere Mehrzweckhalle wurde energetisch untersucht,wobei hier Einsparpotential kurz- und mittelfristig aufgezeigt wurden und auch die Fördermöglichkeiten. Die Ergebnisse wurden durch den Rat sehr interessiert zur Kenntnis genommen.

13. Änderung des Flächennutzungsplans und 3. Änderung des Bebauungsplans Kreut der Gemeinde Oberhausen
Hier hat der Gemeinderat Ehekirchen beschlossen, keine Einwände zu erheben.

Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ehekirchen für das Gebiet Hollenbach, Fern- und Nähermittenhausen
Für die Ortsteile Fern- und Nähermittenhausen wurden die formalrechtlich noch rechtskräftigen Satzungen vom 20.01.2000 und vom 31.10.2002 außer Kraft gesetzt. Die Satzungsänderung kann auf der Homepage und an der Amtstafel der Gemeinde Ehekirchen eingesehen werden, zudem natürlich während der Öffnungszeiten im Rathaus. Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ehekirchen für das Gebiet Haselbach und Ried In der Satzung waren noch Ortsteile aufgeführt wie Walda, Ambach, Seiboldsdorf, Schainbach, Fern- und Nähermittenhausen und Schönesberg, die mittlerweile eigenständige Beitrags- und Gebührensatzungen besitzen. Aus diesem Grund waren diese Ortsteile im Zuge der Änderungssatzung aus der Satzung vom 09.02.1982 zu streichen, so dass nur noch Haselbach und Ried maßgeblich hier einschlägig sind. Die Satzungsänderung kann auf der Homepage und an der Amtstafel der Gemeinde Ehekirchen eingesehen werden, zudem natürlich während der Öffnungszeiten im Rathaus.

Satzungsänderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Ehekirchen für das Gebiet Haselbach und Ried
Auch in der Entwässerungssatzung vom 05.04.1989 waren noch die Ortsteile Walda, Ambach, Seiboldsdorf, Schainbach, Fern- und Nähermittenhausen und Schönesberg aufgeführt, die jetzt gestrichen werden. Zudem musste hier in § 17 eine Änderung vorgenommen werden auf Grund eines Gerichtsurteils analog zu allen bereits beschlossenen Satzungsänderungen in den anderen Entwässerungssatzungen. Die Satzungsänderung kann auf der Homepage und an der Amtstafel der Gemeinde Ehekirchen eingesehen werden, zudem natürlich während der Öffnungszeiten im Rathaus.

Konzessionsabgabe
Die Gemeinde Ehekirchen wurde durch die Rechtsaufsicht aufgefordert in Zukunft die Konzessionsabgabe voll auszuschöpfen. Auch der Bayerische Gemeindetag empfiehlt dieses Vorgehen, so dass der Gemeinderat Ehekirchen einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Betroffen ist hierbei der Grundlasttarif, den kaum noch jemand in Anspruch nimmt.

Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs für die FFW Hollenbach
Die FFW Hollenbach stellt den Antrag auf Ersatzbeschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Es wurde festgelegt, das Fahrzeug demnächst mit dem Bauausschuss zu besichtigen, die Zuschussmöglichkeit abklären zu lassen und entsprechende Gespräche mit dem Kreisbrandrat und den Kommandanten der Feuerwehren der Gemeinde Ehekirchen zu führen.