Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Ehekirchen – Vorstellung durch WipflerPLAN und Sachverständigenbüro Suchowski:
Die Gemeinde Ehekirchen muss die Abwassergebühren turnusgemäß neu kalkulieren und ist dazu verpflichtet, die gesplitteten Abwassergebühren einzuführen. Bei der gesplitteten Abwassergebühr handelt es sich um eine Aufteilung der Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung. Schmutzwasser und Niederschlagswasser müssen getrennt voneinander berechnet werden. Herr Ommer vom Büro WipflerPLAN und Frau Suchowski vom gleichnamigen Sachverständigenbüro aus Ingolstadt stellten in der Sitzung Handlungsmöglichkeiten zur gesplitteten Abwassergebühr vor. Eine Entscheidung, welche Abrechnungsvariante angewandt wird, wurde noch nicht getroffen. Es ist davon auszugehen, dass die Neukalkulation der Abwassergebühren mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr etwa neun Monate in Anspruch nehmen wird.
1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 02.11.2016 – Satzungsbeschluss:
Der Kalkulationszeitraum der Beiträge und Gebühren für die Entwässerung läuft Ende 2020 ab. Wie obenstehend berichtet, muss die Gemeinde eine gesplittete Abwassergebühr einführen. Eine Neukalkulation bis Ende 2020 ist zeitlich nicht möglich. Um die neuen Gebühren auch rückwirkend zum 01.01.2021 abrechnen zu können, hat der Gemeinderat eine Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ehekirchen vom 02.11.2016 beschlossen. Die 1. Änderungssatzung regelt, dass eine Gebühr von 1,34 € pro Kubikmeter den Vorauszahlungen im Jahr 2021 zugrunde gelegt wird und die endgültige Gebührenhöhe zum nächstmöglichen Zeitpunkt ermittelt und rückwirkend zum 01.01.2021 festgesetzt wird. Die Satzung wird an der Amtstafel (am Rathaus) und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen bekannt gemacht.
Endabrechnung der Schulkind- und Ferienbetreuung (Verein zur Familienhilfe e.V.):
Der Gemeinderat Ehekirchen hat beschlossen, ein Defizit für die Schulkind- und Ferienbetreuung an der Grund- und Mittelschule Ehekirchen für das Schuljahr 2019/2020 in Höhe von 22.532,58 € zu übernehmen.
Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der FFW Dinkelshausen:
Der Gemeinderat bestätigte Herrn Martin Krammer als stellvertretenden Kommandanten der FFW Dinkelshausen.
- Bebauungsplan Nr. 33 „An der Bonsaler Straße“ der Gemeinde Ehekirchen:
- 6. Änderung des Flächennutzungsplans (wegen Bebauungsplan Nr. 27):
- Bebauungsplan Nr. 27 „Südlich der Hauptstraße II“ der Gemeinde Ehekirchen:
Die vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen und Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange wurden abgeschlossen und der Gemeinderat konnte in seiner Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen jeweils behandeln und entsprechend abwägen. Im Anschluss an die Abwägungsbeschlüsse wurden die jeweiligen Satzungen entsprechend beschlossen. Die notwendigen Bekanntmachungen zu den Verfahren erfolgen wie vorgeschrieben an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.
Bebauungsplan Nr. 33 „An der Bonsaler Straße
Bebauungsplan Nr. 27 „Südlich der Hauptstraße II“
Mobilfunk-Standortsuche der Deutschen Telekom Technik GmbH bei Walda:
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH hat einen Korridor für eine Mobilfunksendeanlage zwischen Weidorf und Walda vorgeschlagen:
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass dem vorgeschlagenen Korridor zugestimmt wird. Als nächster Schritt wird Kontakt mit den jeweiligen Grundstückseigentümern aufgenommen.