Neubau der Kläranlage Ehekirchen
Der Gemeinderat hat jetzt den Grundsatzbeschluss gefasst, den Neubau der Kläranlage Ehekirchen so zu konzipieren, dass langfristig alle Ortsteile der Gemeinde an die zentrale Einheit angeschlossen werden können. Ausgenommen hiervon sind die Ortsteile Haselbach und Ried, die mit Hauskläranlagen ausgestattet sind. Weiter wurde der zeitnahe Anschluss der Ortsteile Ambach und
Seiboldsdorf beschlossen. In der Sitzung stand Herr Stefan Steinbacher vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult aus Neusäß den Räten nochmals Rede und Antwort, so dass die letzten offenen Fragen geklärt werden konnten. In der Diskussion wurde die Einschaltung eines dritten Büros zur Untersuchung der Kläranlage Seiboldsdorf, sowie eine Pflanzenkläranlage abgelehnt. Der Stauraumkanal für den Kanal von Ambach nach Seiboldsdorf soll vorab auf die Auswirkungen hinsichtlich der Reinigungsleistung der Kläranlage Seiboldsdorf untersucht werden, bzw. eine entsprechende Lösung gefunden werden.
Umlegungsverfahren für das Gewerbegebiet Wallertshofen
Erneut wurde ein mögliches Umlegungsverfahren diskutiert, um hier Gewerbebauland realisieren zu können. Schließlich einigte sich der Rat darauf, dass Bürgermeister Gamisch und Geschäftsleiter Fäustlin zusammen mit den Grundstückseigentümern versuchen sollen, hier eine einvernehmliche Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können. Hierfür wird aber eine Frist von 3 Monaten gesetzt, um die Angelegenheit nicht in die Länge zu ziehen.
Vereinsförderrichtlinien
Der Gemeinderat hat jetzt Vereinsförderrichtlinien erlassen, um in Zukunft den Vereinen klare, allgemeingültige Vorgaben, sowie Planungssicherheit an die Hand zu geben und dem Gemeinderat selber eine klare Entscheidungshilfe zu geben. Die Vereinsförderrichtlinien können jederzeit im Rathaus bei Herrn Fäustlin eingesehen werden, sowie natürlich auf der Homepage unter der Rubrik „Verein“. Die neu beschlossene Jugendförderung wird ab 01.01.2017 umgesetzt.
Ortsabrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) Ried – Teilfläche aus dem Grundstück FlNr. 269 Gemarkung Schönesberg
Der Gemeinderat fasste hier den Aufstellungsbeschluss, einen Billigungsbeschluss und den Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Bekanntmachung zu den vorgenannten Beschlüssen erfolgt wie immer an der Amtstafel vor dem Rathaus in Ehekirchen. Zudem sind die Entwürfe auf unserer Homepage unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ abrufbar.
Änderung des Bebauungsplans Kreut der Gemeinde Oberhausen: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Ehekirchen erhebt keine Einwendungen gegen die Planung der Gemeinde Oberhausen.
Friedhof Weidorf
Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt die Sanierung des Friedhofs Weidorf auf der Grundlage der von Herrn Ketzler und Frau Dollinger vorgestellten Planung und Kostenschätzung in Höhe von rund 55.000 €. Die Weidorfer Bevölkerung hat hier bereits eine unentgeltliche Eigenleistung von 400 Stunden zugesagt.