Gemeinderat-Sitzung vom 09.04.2019

  1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Gewerbegebiet Wallertshofen“ der Gemeinde Ehekirchen – Abwägungsbeschluss zur 2. Auslegung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen im zweiten Verfahrensschritt behandelt und abgewogen und anschließend die 3. Änderung als Satzung beschlossen. Die hierzu notwendige Bekanntmachung erfolgt ortsüblich an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.

Bebauungsplan Nr. 28 „Buch-Nordwest“ der Gemeinde Ehekirchen – Abwägungs- und Billigungsbeschluss und Beschluss nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB“:

Nachdem die frühzeitige Beteiligung abgeschlossen ist, konnten auch hier die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen werden. Der sich hierdurch neu ergebende Entwurf in der Fassung vom 9. April 2019 wurde entsprechend gebilligt und das weitere Verfahren beschlossen. Die hierzu notwendige Bekanntmachung erfolgt auch hier ortsüblich an der Amtstafel am Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 11 „Am Weinberg“ des Markt Burgheim: Beteiligung der Gemeinde gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.A. § 13 und 13a BauGB:

Die Gemeinde Ehekirchen erhebt keine Einwendungen zu den Planungen des Marktes Burgheim.

 

  1. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Ehekirchen (Dinkelshausen) – Einstellung des Verfahrens:

Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt das Verfahren einzustellen.

 

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Milchviehoffenstalles für 60 Kühe auf dem Grundstück FlNr. 628 in Dinkelshausen:

Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 

Anträge auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz für die Grundstücke FlNr. 6 und FlNr. 28/8 Gemarkung Buch wegen Errichtung Kinderspielhaus, Gartentor und Zaun:

Der Gemeinderat Ehekirchen hat keine Einwendungen gegen die Planungen.

 

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 BayDSchG wegen der Errichtung eines Gebäudes Nähe der Kirche in Ambach:

Der Gemeinderat Ehekirchen hat keine Einwendungen gegen die Planungen.

 

Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul Seiboldsdorf auf Übernahme der Materialkosten zur Renovierung des Leichenhauses:

Der Gemeinderat Ehekirchen stimmt dem Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul Seiboldsdorf zu und übernimmt somit die Materialkosten in Höhe von 400 € brutto für die Renovierung des Leichenhauses.

 

Information zur geplanten Errichtung einer Hochfrequenzanlage gem. Bayerischem Mobilfunkpakt, FlNr. 361 Gemarkung Walda (Nähe Aumühle):

Wie aus der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2019 bereits berichtet, plant Vodafone die Erweiterung einer bereits bestehenden Mobilfunksendeanlage auf dem Grundstuck FlNr. 361 Gemarkung Walda (Bayerischer Mobilfunkpakt Suchkreis 4541M Weidorf). Der Gemeinderat Ehekirchen hat in seiner Sitzung vom 12.03.2019 beschlossen, dass keine Einwände gegen die Erweiterung des Funksystems mit LTE bestehen. Als möglicher Alternativstandort wurde der Standort des digitalen Sicherheitsfunks, FlNr. 103 Gemarkung Schönesberg mitgeteilt. Dieses wurde jedoch von Vodafone abgelehnt, da der Alternativstandort für den Aufbau eines Mobilfunkmastes für die Versorgung von Weidorf nicht geeignet ist. Die Versorgung von Weidorf in der bisherigen Qualität war nicht mehr gewährleistet.

 

Mobilfunk-Standortsuche für den Mobilfunkstandort Walda (Deutsche Telekom Technik GmbH):

Die Gemeinde Ehekirchen hat am 12. Marz 2019 ein Schreiben der Telekom erhalten. Zur Versorgung von Schainbach, Walda, Weidorf sowie der ST 2035 und Kreisstrasse ND 8 mit mobilen Sprach und Breitbanddiensten hat sich die Notwendigkeit für einen neuen Mobilfunksender lt. Telekom ergeben. Es ist der Aufbau von Mobilfunkanlagen mit GSM/UMTS/LTE Technik notwendig. Die Eignung einer Alternative als Mobilfunkstandort ist stark abhängig von dessen Lage. Daher sind nicht alle Liegenschaften innerhalb des Suchkreises automatisch funktechnisch geeignet. Sofern die Gemeinde Standortvorschlage hat, lädt die Telekom zur Mitwirkung bei der Standortfindung im Rahmen des Bayerischen Mobilfunkpaktes II ein. Dieser wurde im Herbst 2002 zwischen dem Bayerischen Umweltministerium, dem Bayerischen Gemeinde und Landkreistag sowie den Netzbetreibern geschlossen, um den bayerischen Kommunen einen besseren Überblick über den Ausbau des Mobilfunks in ihrem Gemeindegebiet zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Gemeinden sich an der Auswahl der Standorte beteiligen können. Aus dem Gemeinderat wird der Standort bei der Aumühle (Vodafone TOP 13) und das Grundstuck FlNr. 341 Gemarkung Walda als mögliche Standorte vorgeschlagen. Diese Alternativen werden der Telekom vorgeschlagen und in der Gemeinderatssitzung am 29.04.2019 über die Ergebnisse berichtet.

 

  1. Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2019-2022:

Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen informiert die Gemeinde Ehekirchen über den Start des 27. Dorfwettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ 2019 – 2022 auf Landkreisebene. Der staatliche Wettbewerb für den ländlichen Raum verfolgt das Ziel, das Bewusstsein der Bewohner für die Werte im eigenen Dorf zu schärfen und sie zu motivieren, aktiv an einer zukunftsfähigen Entwicklung zu arbeiten. Ehrenamtliches Engagement und herausragende Ideen. Die Sieger auf Landesebene werden vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt gegeben. Ihnen werden Auszeichnungen in Gold, Silber und Bronze mit Urkunden verliehen. Darüber hinaus werden Preisgelder ausgelobt. Der Gemeinderat Ehekirchen beschließt, falls der Wunsch aus der Bevölkerung kommt sich beim Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2019-2022 zu engagieren, dieses zu unterstützen.