Gemeinderat-Sitzung 12.02.2019

Einziehung einer Teilflache des öffentlichen Feld- und Waldweges FlNr. 1325 Gemarkung Ehekirchen (Hochweg):

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung beschlossen, dass die Absicht besteht, eine Lange von ca. 140 m des öffentlichen Feld und Waldweges FlNr. 1325 Gemarkung Ehekirchen (Hochweg) straßenrechtlich einzuziehen, da sich diese Flache zukünftig im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Hohen Weg“ befinden wird. Demnach liegt der Grund des öffentlichen Wohls für die Einziehung der Teillange vor (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). Die Bekanntmachung erfolgt wie üblich an der Amtstafel und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen.

 

Änderung der Gemarkungsgrenze Ehekirchen/Schönesberg wegen dem Baugebiet „Am Hohen Weg“:

Aktuell verläuft die Gemarkungsgrenze Ehekirchen/Schönesberg direkt durch das neue Baugebiet. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemarkungsgrenze Ehekirchen/Schönesberg im Bereich des neuen Baugebiets „Am Hohen Weg“ so zu ändern, dass das Baugebiet zukünftig in der Gemarkung Schönesberg liegt.

 

Festlegung eines zweiten Straßennamens für das Baugebiet „Am Hohen Weg“:

Das neue Baugebiet in Schönesberg bekommt zwei Ringstraßen. Um die Übersichtlichkeit der Hausnummern zu bewahren, werden zwei Straßennamen vergeben. Für eine der beiden Straßen wurde bereits der Straßenname „Am Hohen Weg“ beschlossen. Weil zwischen Ehekirchen und Schönesberg (Hohe Spedition Wittmann und Fa. Fritz Ettenreich) einst die Zollgrenze zwischen Bayern und der Pfalz verlief, hat der Gemeinderat Ehekirchen beschlossen, als zweiten Straßennamen „Zollhausberg“ zu vergeben.  Der Vorschlag kam von Herrn Josef Habermayr. Wir bedanken uns für alle eingereichten Vorschläge.

 

  1. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Rohrenfels:Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:

Der Gemeinderat Ehekirchen erhebt keine Einwendungen gegen die Planungen der Gemeinde Rohrenfels.

 

Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Wagenhofen- Ost“ (Gemeinde Rohrenfels): Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1BauGB:

Der Gemeinderat erhebt auch hierfür keine Einwendungen gegen die Planungen der Gemeinde Rohrenfels.

 

Stellungnahme der Gemeinde nach Art. 15 Abs. 1 BayDSchG zum Bauvorhaben von Herrn Stephan Stemmer in Buch zur Errichtung eines Foliengewächshauses auf der FlNr. 6 (Baudenkmal):

Der Gemeinderat Ehekirchen hat keine Einwendungen gegen die Errichtung eines Foliengewächshauses (5 m x 4 m)