Gemeinderats- Sitzung 22.01.2019

Zu folgendem Bauantrag erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:

  • Bauantrag zum Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes auf dem Grundstück FlNr. 96/1 Gemarkung Buch

 

Zu folgenden Bauvoranfragen erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:

  • Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 25/3 Gemarkung Ambach
  • Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 15 Gemarkung Walda

 

Flächennutzungsplanänderung Nr. 15 der Gemeinde Oberhausen: Öffentlichkeitsbeteiligung um Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Ehekirchen erhebt keine Einwendungen gegen die Planungen der Gemeinde Oberhausen.

 

Bekanntgabe der in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossenen Vergaben

In der Gemeinderatssitzung wurden sämtliche Vergaben an Firmen, die seit dem März 2017 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurden und deren Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind, öffentlich bekannt gegeben.

 

Spendenannahmen für „Haus für Kinder“ St. Stephanus Ehekirchen und für den Kindergarten „Wirbelwind“ Walda

Die Kindergärten Walda und Ehekirchen bekommen vom Reinertrag des Gewinnsparens des VR Gewinnsparvereins Bayern eV über die Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG jeweils eine Spende in Höhe von 1.000 €. Die Mittel sollen für folgende Maßnahmen/Projekte verwendet werden:

–           Kindergarten Walda: Einrichtung Ruheraum

–           Kindergarten Ehekirchen: Beschaffung Trampoline

Der Gemeinderat genehmigte diese Spendenannahme.

 

Bebauungsplan Nr. 29 „Am Hohen Weg“ in Schönesberg der Gemeinde Ehekirchen – Aufstellungsbeschluss und Verfahrensbeschlüsse nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Herr Burkart vom Ingenieurbüro WipflerPlan aus Pfaffenhofen an der Ilm stellte den Entwurf für das neue Baugebiet Nr. 29 „Am Hohen Weg“ in Schönesberg dem Rat vor und erläuterte diesen im Detail.

Eine Flächennutzungsplanänderung wird hier nicht erforderlich werden, da das Bauleitplanverfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden kann. Der Rat fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 29 „Am Hohen Weg“ der Gemeinde Ehekirchen zur Ausweisung von Wohnbauflächen in Schönesberg für die Flächen Gemarkung Schönesberg, Fl.Nr. 56/4 (tlw.), 196 (tlw.), 197 (tlw.) und Gemarkung Ehekirchen, Fl.Nr. 1321, 1322, 1323, 1324 (tlw), 1325 (tlw.), 1326, 850 (tlw.)

Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 4,29 ha. Das neue Baugebiet schafft voraussichtlich Bauland für 8 Mehrfamilienhäuser und 26 Einfamilienhäuser.

Der in der Gemeinderatssitzung vorgestellte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 „Am Hohen Weg“ der Gemeinde Ehekirchen des Ingenieurbüros WipflerPlan (PAF) vom 22.02.2019 wurde entsprechend gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB mit dem Entwurf des

Bebauungsplans Nr. 29 „Am Hohen Weg“ in Schönesberg der Gemeinde Ehekirchen vom 22.02.2019 beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgt wie üblich an der Amtstafel und auf der Homepage der Gemeinde Ehekirchen. Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung findet noch ein Erörterungstermin für die Öffentlichkeit am 13.02.2019 um 19 Uhr, im Sitzungssaal, im Rathaus Ehekirchen statt (vgl. auch gesonderte Anzeige!).